Ende der Schonfrist
Anlässlich der nunmehr gültigen Bußgeldvorschriften beim u. a. Berliner Gastronomierauchverbot werden Gaststättenbesucher bei festgestellten Verstößen zum Handeln aufgerufen – die Boulevardpresse spricht vom Aufruf zum Petzen Aufatmen in Gaststätten Mit der seit dem 1.Juli 2008 gültigen Bußgeldregelung bei Verstößen gegen das Berliner Gastronomierauchverbot muss der Nichtraucherschutz in den Gaststätten, Kneipen und Diskotheken ernst genommen werden. … [Read more…]