Gesetz des Bundes zum Nichtraucherschutz – Viel Rauch um Nichts

am 21. Februar 2007

Es wird zum Gesetzesentwurf Stellung bezogen,

 

 

Presseerklärung,

Bundesnichtraucherschutzgesetz – Viel Rauch um Nichts
 

So erfreulich der schnelle Kabinettsbeschluss zu Rauchverboten auf Bundesebene ist, so enttäuschend ist der Inhalt des dem Forum zugespielten Gesetzesentwurfs. Danach sollen durch einen Zusatz in der Arbeitsstättenverordnung Rauchverbote ausdrücklich angesprochen werden, vorgeschrieben werden sie jedoch weiterhin nicht. Damit ändert sich de facto auch nichts, denn optionale Rauchverbote stellen schon jetzt ein legitimes Mittel dar.

Die gesetzlich bereits anderweitig verankerte Festschreibung von Rauchverboten in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bringt durch Aufnahme in das neue Gesetz ebenfalls keinen Zugewinn. Bekanntlich sind Bahnen und Busse seit Jahren rauchfrei. Dagegen sollen auch nach dem neuen Gesetz auf Bahnhöfen und im Eisenbahnverkehr weiterhin Raucherreservate möglich sein. Dieses Gesetz hat das Niveau der Gesundheitsreform, meint Jörn Reimann, einer der Sprecher vom Forum Rauchfrei.

Das Gesetz, zu dem im Schweinsgalopp die Verbände bis zum 20. Februar Stellung nehmen sollten, soll Anfang März in den Bundestag gehen. Es besteht die große Gefahr, dass es dort im Diskussionsschatten der Bundesländer um Regelungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie ohne wirkliche Auseinandersetzung abgestimmt wird. Dies wäre eine große Niederlage des Ringens um einen verbesserten Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, ergänzt Johannes Spatz, ebenfalls Sprecher des Forums.

Eine Verschlechterung des Nichtraucherschutzes sieht Spatz in der per Gesetz vorgesehenen Möglichkeit, Raucherräume einzuführen. Das sei ein falsches Signal für die kommenden Regelungen in den Bundesländern. Ein Gesetz gegen Passivrauch dürfe nicht Raucherräume legitimieren. Umgekehrt habe es dafür zu sorgen, dass ein absoluter Schutz vor Passivrauch gewährleistet wird. Raucherräume zum Beispiel wieder in Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser unter Berufung auf die Bundesregelung einzuführen, wäre ein großer Rückschritt. So wäre es aufgrund des Entwurfs möglich, im nach jahrelangen zähen Ringen unlängst rauchfrei gewordenen Bundesgesundheitsministerium wieder Raucherräume einzurichten.

Weitere Informationen bei: Johannes Spatz  Tel.: 0176 2441 9964

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