Nachdem über das Grünanlagengesetz ein entsprechendes Verbot bereits als ausgesprochen gilt, ist es weiterhin Gegenstand eines CDU-Antrags und einer Bezirksamtsvorlage.
Nachdem über das Grünanlagengesetz ein entsprechendes Verbot bereits als ausgesprochen gilt, ist es weiterhin Gegenstand eines CDU-Antrags und einer Bezirksamtsvorlage.