Folgen der Einstufung von E-Zigaretten als Genussmittel

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche hat E-Zigaretten als Genussmittel und nicht als Arzneimittel eingestuft. Damit wurde dem Markt für E-Zigaretten Tür und Tor geöffnet. Einen Vorgeschmack auf das, was nach dem Urteil auf uns zukommen wird, liefert ein aktuelles Werbeplakat in München. Darauf ist ein junger Mann abgebildet, der, von zwei jungen … [Read more…]
