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Sprecher(in) u. Anschrift Johannes
Spatz, (
(030) 6321-4703, Fax: -1220
Gundula Conseur,
(030) 600 42278 |
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Presseerklärung |
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Berlin, 25.02.2005 |
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Ein Papiertiger:
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Am 27. Februar tritt die Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation in Kraft. Da sich die Bundesregierung erst am 16. Dezember 2004 zur Ratifizierung durchringen konnte, wird das Gesetz bei uns etwas zeitversetzt am 16. März geltendes Recht. Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, warnt davor, dass die Rahmenkonvention zu einem Hindernis für effektive Maßnahmen der Tabakkontrolle werden kann. Die Konvention sei ein Papiertiger. Bereits im Vorfeld des endgültigen Textes der Konvention hatte die Bundesregierung maßgeblichen Einfluss genommen, den ursprünglichen Wortlaut zu verwässern. So kann die Bundesregierung heute sagen, dass sie bereits die Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt. Die Konvention, die Gesetzescharakter hat, ist so weich formuliert, dass man sich zumindest in der Bundesrepublik nicht auf sie berufen kann, um weitere Verbesserung des Nichtraucherschutzes zu erreichen Bei den Verhandlungen sei insbesondere ein verbindliches umfassendes Werbeverbot von der Bundesregierung verhindert worden. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Teilverbote führen aber nur zu einem Ausweichen der Tabakkonzerne auf die noch erlaubten Bereiche wie Straßenplakatwerbung, Kinowerbung und Sponsoring. Ebenso wurde für Zigarettenautomaten die Hintertür für eine Chip-Lösung offen gehalten und eine über Ländergrenzen abgestimmte Steuerpolitik gar nicht erst in Erwägung gezogen. In weiten Teilen hat das Gesetz nur Empfehlungscharakter oder macht die Verbindlichkeit von der gerade opportunen Verfassungsauslegung einzelner Staaten abhängig. In der Konvention werden zum Beispiel auch Gaststätten überhaupt nicht angesprochen. Durch die weiche Linie der Konvention drohe, so Spatz, die große Gefahr, dass die Durchsetzung von Forderungen für den Nichtraucherschutz hierzulande in Zukunft noch schwieriger wird. Die weiche Linie der Konvention kann dazu führen, dass die Regierung in Zukunft Forderungen für den Nichtraucherschutz mit dem Hinweis auf die Konvention abschmettert. Darüber hinaus wird die Verhandlungsposition gegenüber der Tabakindustrie geschwächt. Die Rahmenkonvention wurde bei der ersten Anhörung von dem Tabakkonzern British American Tobacco als „grundlegend fehlerhaft“ abgekanzelt. Unter dem Druck der Tabakkonzerne wurde dann der Konventionstext durch die Regierungen von Deutschland, USA und Japan so weich gekocht, dass sich Philip Morris schließlich auf die Zusammenarbeit mit den Regierungen freuen konnte und in der Konvention „eine große Chance“ sieht. Spatz: Die Konvention mag Ländern, die noch ganz am Anfang der Tabakkontrolle stehen, dienlich sein. In der Bundesrepublik ist sie für die anstehenden Forderungen nach umfassendem Werbeverbot, Abbau der Zigarettenautomaten und gesetzlichem Rauchverbot in Gaststätten nicht hilfreich.
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Weitere Informationen bei: Johannes Spatz; Tel.: (030) 6321-4703; E-Mail: johannes_spatz@web.de |
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