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Presseerklärung


Berlin, 02.03.05

Niederlage für den Nichtraucherschutz!
Freiwillige Vereinbarung für Nichtraucherschutz in Gaststätten hilft lediglich der Tabakindustrie

Die freiwillige Vereinbarung über rauchfreie Zonen in Gaststätten, die heute von dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Bundesdrogenbeauftragten Marion Caspers-Merk unterzeichnet wurde, ist eine Niederlage für den Nichtraucherschutz. Johannes Spatz, Sprecher vom Forum Rauchfrei, wirft der Bundesdrogenbeauftragte blinden Aktionismus vor. Er meint, die freiwillige Vereinbarung habe die Funktion, eine wirksame gesetzliche Lösung zu verhindern. Damit sei die Chance für einen konsequenten Nichtraucherschutz in Gaststätten über Jahre verspielt.

Die Verhältnisse werden auf den Kopf gestellt, wenn lediglich 50 Prozent der Gaststättenbereiche rauchfrei werden sollen. Denn es gibt ca. 30 Prozent Raucher in der Bevölkerung und 70 Prozent Nichtraucher. Es ist keine räumliche Abgrenzung der Raucher- und Nichtraucherbereiche vorgeschrieben. Damit können auch Kinder sogar unter Berufung auf die freiwillige Vereinbarung eingequalmt werden. Angesprochene technische Lösungsmöglichkeiten, wie Be- und Entlüftungssysteme, haben auch in der Vergangenheit nicht für rauchfreie Luft sorgen können.

Das Ziel, dass sich 90 % der Speisebetriebe beteiligen, ist eine Luftnummer. Die DEHOGA hat bundesweit nur 75.000 Mitglieder von insgesamt 250.000 in Frage kommenden Betrieben. In Berlin sind es relativ gesehen noch weniger, nämlich 1.400 von ca. 6.000 Betrieben. Daher ist die Bindekraft der Vereinbarung relativ gering. Auch ist die Vereinbarung ein Weichei, da es keine Sanktionen gibt, wie bei der gesetzlichen Regelung in Italien mit 2.000 Euro.

Das Rauchverbot in Irland hat zur Folge, dass die dort Zahl der Gäste zugenommen hat. Nichtraucher insbesondere auch mit Kindern besuchen vermehr die Gaststätten und nur relativ wenige Raucher sind fern geblieben. Auch gesundheitspolitisch war das Rauchverbot in Gaststätten in Irland ein großer Erfolg. Innerhalb eines halben Jahres nach dem Rauchverbot hatte die Zahl der Raucher um 17 Prozent abgenommen.

Spatz wirft Caspers-Merk simple Hinhaltetaktik vor. Auch die 2002 in Kraft getretene Arbeitsstättenverordnung sieht bereits für Gaststätten vor, dass nach der „Natur des Betriebs“ die Beschäftigten wirksam vor den Gefahren durch Tabakrauch zu schützen sind. Doch habe seit dem die Zahl der Nichtrauchermaßnahmen in den Gaststätten nicht zugenommen. In Berlin verfügen nur 5 Prozent der Gaststätten über Nichtraucherbereiche. Natürlich wird sich auch in der Bundesrepublik ein gesetzliches Verbot nicht verhindern lassen, so Spatz. Nur müssen wir vermutlich weitere drei Jahre warten, wenn sich dann nach 2008 endgültig gezeigt haben wird, dass die Vereinbarung vollkommen unwirksam ist.

Die Bundesrepublik Deutschland wird mit dieser Vereinbarung weiterhin ein Entwicklungsland des Nichtraucherschutzes bleiben. Die Tabakkonzerne werden sich in’s Fäustchen lachen.

 

Weitere Informationen bei: Johannes Spatz Tel.: (030) 6321 4703 E-Mail: johannes.spatz@berlin.de