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Sprecher(in)
Johannes Spatz |
((030)
747 55922 |
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| Presseeinladung |
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Berlin, 19.02.07 |
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Kriminalisierung der
Anti-Tabakbewegung |
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Am 20. Februar 2007 wird der Sprecher des Forum Rauchfrei, Johannes Spatz, vor dem Kriminalgericht in Tiergarten stehen. Er muss sich dort wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Versammlungsrecht und der Beleidigung verantworten. Das Forum Rauchfrei sieht in der Anklage trotz der grotesken Momente einen ernstzunehmenden Versuch, die Anti-Tabakbewegung einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Derartige Polizeiaktionen beeinträchtigen die Möglichkeiten des Forum Rauchfrei zur demokratischen Auseinandersetzung. Angesichts der gesellschaftlichen Macht der finanzstarken Tabakindustrie ist die ungehinderte Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in der Form des „Auf-die-Straße-Gehens“ unverzichtbar. Derartige Polizeimaßnahmen beeinträchtigen daher das Forum Rauchfrei. Spatz kritisiert die Polizei, die versuchte, den Protest des Forum Rauchfrei von dem Fest der Zigarettenindustrie fern zu halten. In dem Strafverfahren geht es um die Demonstration des Forum Rauchfrei vor dem Tipi-Zelt neben dem Kanzleramt am 28. März 2006. Dort veranstaltete der Verband der Zigarettenindustrie sein Frühlingsfest. Für die geladenen politischen Entscheidungsträger gab es Gaumenschmaus mit feinen Häppchen, Sekt und Unterhaltung. Sie konnten sich die Taschen mit Gratiszigaretten voll stopfen. Diese „Feuerabende“, wie sie vom Gastgeber genannt werden, sind ein lebendiger Anschauungsunterricht darüber, wie in Deutschland Tabaklobby funktioniert. Deshalb protestiert das Forum Rauchfrei gegen derartige Frühlingsfeste des Verbandes der Zigarettenindustrie ebenso wie gegen alle anderen zielgerichteten Versuche der Tabakindustrie, das politische Klima zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die Demonstration vom 28. März 2006 auf der Querallee vor dem Tipi-Zelt sollte so weit von dem Veranstaltungsort entfernt postiert werden, dass die meisten Gäste des Frühlingsfests von den fünf Demonstranten nichts mehr mitbekommen hätten und auch keine Flugblätter hätten entgegennehmen können. Damit wäre der Zweck der Demonstration vollkommen in’s Leere gelaufen. Die Rechtmäßigkeit solch einer Anweisung wurde in Abrede gestellt. Hinzu kam, dass die kleine Gruppe von fünf Demonstranten zu keinem Zeitpunkt konkret die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete und daher überhaupt kein Grund zum Einschreiten vorlag. Ein Polizeibeamter fühlte sich beleidigt. Er sei als Gesprächspartner zurückgewiesen worden, da er nicht genügend „Sterne“ auf den Schultern gehabt habe. Spatz habe nur mit der zuständigen Einsatzleiterin sprechen wollen. Es sei bekundet worden, dass es keine Chefin gäbe und alle gleich seien. Spatz schlägt vor, nach diesem Muster den Polizeiapparat umzustrukturieren. Zeit der Gerichtsverhandlung: Dienstag, den 20. Februar 2007 um 11.40 Uhr Ort: Amtsgericht Tiergarten, Gebäude C, Raum C 106, Wilsnacker Straße 4, 10548 Berlin |
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Weitere Informationen bei: Johannes Spatz Tel.: (030) 747559 – 22, 0176 2441 9964 |
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