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 19. August 2009
Presseerklärung
Tabakindustrie darf nicht wie bisher im SPD-Blatt Vorwärts werben

Heute hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Tabakindustrie die beanstandeten Anzeigen im SPD-Blatt Vorwärts nicht mehr schalten darf. Damit hat es das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2007 aufgehoben. Seinerzeit hatte das Landgericht Hamburg die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Zigarettenkonzerne British American Tobacco (BAT) und Reemtsma (Teil der Imperial Tobacco Group) mit dem Argument zurückgewiesen, es handele sich bei den Anzeigen um Imagewerbung und nicht um Markenwerbung. Das Oberlandesgericht teilt diese Rechtsauffassung offensichtlich nicht.

Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, der den Bundesverband der Verbraucherzen-tralen 2007 auf die Verstöße aufmerksam gemacht hatte, freut sich sehr über das Urteil. Das Urteil habe grundsätzliche Bedeutung. So hilft es zu verhindern, dass auf dem Umweg über indirekte Werbung wieder Tabakwerbung in Zeitschriften hoffähig gemacht werden könne. Wichtig sei das Urteil auch deshalb, weil es über den Vorwärts hinaus für die regelmäßige Tabakwerbung beispielsweise in der Mitgliederzeitschrift „Die Entscheidung“ der Jungen Union, in der „elde“ der FDP oder in der „Berliner Republik“ der SPD Konsequenzen haben sollte.

In einer Anzeige vom Mai 2007 warb BAT mit dem Slogan „Gute Luft für gute Gastronomie“. Man sah auf einem Foto ein Paar in einer Gaststätte, das von einer Rauchwolke eingehüllt war. Auf einem zweiten Foto war das gleiche Paar ohne Tabakrauch abgebildet. Die Unterschrift lautete: „Verbesserte Luftqualität durch technische Lösungen.“ Damals wollte BAT den Gesetzgebern einreden, dass die „technische Lösung“ mit Lüftungsanlagen Bestandteil von Nichtraucherschutzgesetzen werden sollte. Mit seiner Politikwerbung versuchte der Tabakkonzern, das Umfeld von Bundestags- und Landtagsmitgliedern, die für die rechtlichen Rahmenbedingungen des Nichtraucherschutzes zuständig sind, zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Der Text der beanstandeten Anzeige von Reemtsma beginnt mit folgendem Satz: „Verant-wortung wird bei Reemtsma groß geschrieben.“ Dabei berücksichtigte das Landesgericht nicht ausreichend, dass das auf den Anzeigen dargestellte positive Image der Tabakproduzenten auf seine Produkte übertragen wird. Selbst die Kommission der Europäischen Gemeinschaft geht davon aus, dass Imagewerbung unter das Verbot von direkter und indirekter Tabakwerbung fällt. So kritisiert sie in dem „Bericht über die Durchführung der Richtlinie für die Tabakwerbung“ (28.05.08), dass es verbreitet sei, „für den Tabakhersteller mit einem positiven Image als einen verantwortungsbewussten Marktbeteiligten zu werben. Selbst wenn keine Marken direkt genannt werden, ist diese Art Öffentlichkeitsarbeit ein Mittel zur Vermarktung von Image und Produkten des Unternehmens.“
Der Vorwärts, das Parteiblatt der SPD, wird in einer Auflage von über 500 000 Exemplaren gedruckt und auch öffentlich verkauft. Tabakanzeigen erscheinen dort nahezu in jeder Ausgabe. Seit dem Verbot von Tabakwerbung in Medien im Januar 2007 hat der Vorwärts bis August 2009 insgesamt 28 Anzeigen der Tabakindustrie abgedruckt und für zum Teil ganzseitige Anzeigen insgesamt mehr als 300 000 EUR erhalten.