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Johannes Spatz
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Pressemitteilung                                                                              2. Juli 2009

Tabakwerbeanzeigen im Vorwärts:
Tabakindustrie in Hamburg in zweiter Instanz in Hamburg vor Gericht

Am 8. Juli wird das Hamburger Oberlandesgericht in zweiter Instanz über eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Tabakkonzerne Reemtsma und British American Tobacco (BAT) wegen Tabakwerbung im SPD-Blatt Vorwärts verhandeln. Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2007 die Klage mit dem Argument zurückgewiesen, es handele sich bei den Anzeigen um trotz des Werbeverbots erlaubte Imagewerbung, die nicht den Absatz von Tabakprodukten fördere.

Die Anzeige von BAT warb mit dem Slogan „Gute Luft für gute Gastronomie“. Man sah auf einem Foto ein Paar in einer Gaststätte, das von einer Rauchwolke eingehüllt war. Auf einem zweiten Foto war das gleiche Paar ohne Tabakrauch abgebildet (http://www.forum-rauchfrei.de/aktuelles/batwerbung%20vorwaerts_0507.pdf). Die Unterschrift lautete: „Verbesserte Luftqualität durch technische Lösungen.“ Damals wollte BAT den Gesetzgebern einreden, dass die „technische Lösung“ mit Lüftungsanlagen Bestandteil von Nichtraucherschutzgesetzen werden sollte. So versuchte der Tabakkonzern BAT das Umfeld von Bundestags- und Landtagsmitgliedern, die für die rechtlichen Rahmenbedingungen des Nichtraucherschutzes zuständig sind, zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Damit wollte der Konzern den Rückgang des Tabakkonsums verhindern, der durch Rauchverbote in der Gastronomie zu erwarten war. Die Einschätzung des Gerichts, diese Werbung habe keine Wirkung auf den Verkauf von Tabakerzeugnissen, trifft deshalb nicht zu.

Ebenso wurde ausgeblendet, dass die Tabakkonzerne beabsichtigen, bei den besonders kritischen SPD-Mitgliedern, die den Vorwärts lesen, ihr Image zu verbessern. Der Text der beanstandeten Anzeige von Reemtsma beginnt mit folgendem Satz: „Verantwortung wird bei Reemtsma groß geschrieben.“ (http://www.forum-rauchfrei.de/presseerklaerungen/presseerklaerung290507.htm). Dabei berücksichtigte das Gericht nicht, dass das auf den Anzeigen dargestellte positive Image der Tabakproduzenten auf seine Produkte übertragen wird. Selbst die Kommission der Europäischen Gemeinschaft geht davon aus, dass Imagewerbung unter das Verbot von direkter und indirekter Tabakwerbung fällt. So kritisiert sie in dem „Bericht über die Durchführung der Richtlinie für die Tabakwerbung“ (28.05.08), dass es verbreitet sei, „für den Tabakhersteller mit einem positiven Image als einen verantwortungsbewussten Marktbeteiligten zu werben. Selbst wenn keine Marken direkt genannt werden, ist diese Art Öffentlichkeitsarbeit ein Mittel zur Vermarktung von Image und Produkten des Unternehmens.“

Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, hatte Mitte 2007 den Bundesverband der Verbraucherzentralen auf die Werbeanzeigen der Tabakindustrie hingewiesen und darum gebeten, dagegen vorzugehen. Ebenso hatte er 2007 gegen den Vorwärts bei dem zuständigen Lebensmittelaufsichtsamt von Friedrichshain-Kreuzberg Anzeige erstattet. Die Werbeanzeigen verstoßen nach der Auffassung von Johannes Spatz gegen das seit Beginn 2007 gültige Tabakwerbeverbot in den Medien. Spatz erwartet daher eine eindeutige Niederlage der Tabakindustrie. Er ist sich sicher, dass das Hamburger Oberlandesgericht sich der Meinung der EU-Kommission anschließen wird.
Spatz hat am 30. Juni auch die Werbung für die Zigarettenmarke HB von BAT in der jetzigen Juli-Ausgabe des Vorwärts sowohl dem Bundesverband der Verbraucherzentralen als auch dem Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin angezeigt. Dabei geht es nicht um Werbung zu Gunsten des Images eines Tabakkonzerns, sondern um eine Produktwerbung (siehe www.forum-rauchfrei.de).

Der Vorwärts, das Parteiblatt der SPD, wird in einer Auflage von über 500.000 Stück gedruckt und wird auch öffentlich verkauft, z. B. an Bahnhofskiosken. Tabakanzeigen erscheinen dort nahezu in jeder Ausgabe. Seit dem Verbot von Tabakwerbung in Medien im Januar 2007 bis Juli 2009 hat der Vorwärts insgesamt 26 Anzeigen der Tabakindustrie abgedruckt und für zum Teil ganzseitige Anzeigen insgesamt mehr als 300.000 EURO erhalten. Während Reemtsma und BAT viele Anzeigen schalteten, hielt sich der Marktführer Philip Morris mit nur einer einzigen Anzeige (Oktober 2007) auffällig zurück.
Termin des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit British American Tobacco und Reemtsma am 08.07.2009 um 12:15 Uhr, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, Saal 114.