Meilensteine der Tabakprävention
In
nachfolgender Zusammenstellung werden gesetzliche Regelungen, Rechtspositionen,
Erkenntnisse und Aktivitäten mit Relevanz zum Rauchverhalten und zum
Nichtraucherschutz in der Bundesrepublik Deutschland rückblickend in
chronologischer Reihenfolge aufgelistet. Die Datensammlung wird fortlaufend
ergänzt. Hinweise auf eventuelle Datenlücken sowie nicht mehr aktuelle Links
werden unter dem Stichwort „Meilensteine“ an post@forum-rauchfrei.de erbeten.
Redaktion: Dr.
Jörn Reimann
Zuletzt aktualisiert: 30.07.08
· Bundesverwaltungsgerichtsurteil – Pyrrhussieg für Raucher?
30. Juli 2008
Mit
der für alle Bundesländer richtungweisenden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar das Rauchverbot in der
getränkeorientierten Einraumgastronomie und in
Diskotheken unter bestimmten Randbedingungen faktisch aufgehoben, andererseits
sind die Länder aufgefordert bis zum 31.12.2009 ihre Nichtraucherschutzgesetze
zu novellieren. Dabei wird ausdrücklich ein Verzicht auf Ausnahmetatbestände
beim Rauchverbot als eine verfassungskonforme Möglichkeit benannt.
n-tv.de
· Landesnichtraucherschutzgesetze komplett
01. Juli 2008
Mit
Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in
Thüringen, der Gastronomieregelung in NRW sowie der Anwendbarkeit der Bußgeldvorschriften in allen
Bundesländern, deren Gesetze entsprechende Vorgaben enthalten, ist der Prozess
der Gesetzgebung zunächst formal abgeschlossen. Das für Ende dieses Monats
erwartete richtungweisende Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den
Gastronomierauchverboten sowie die vielfache Kritik an den
unterschiedlichen Ausnahmen zum Rauchverbot in den
einzelnen Bundesländern lassen jedoch einen weiteren Handlungsbedarf erkennen.
ddp-Pressemeldung
· Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft
01. September 2007, Berlin
Nachdem der Bundestag bereits am 25. Mai 2007 den Gesetzentwurf mit nur marginalen Veränderungen ohne Berücksichtigung der Kritik aus der Expertenanhörung beschlossen hat, folgte am 6. Juli die Zustimmung des Bundesrats. Damit tritt das Gesetz heute in Kraft. Es regelt die Rauchverbote in allen Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen der Eisenbahnen. Von Gesundheits- und Nichtraucherinitiativen wird es als unzureichend eingestuft.
Presseerklärung des Forum Rauchfrei
Pressemitteilung des Bundesrats
· Erste Landesnichtraucherschutzgesetze in Kraft
01. August, 2007
Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern setzen ab heute die ersten gesetzlichen Regelungen beim Nichtraucherschutz auf Landesebene in Kraft. Alle legitimieren zusätzliche Raucherräume in der Gastronomie, Ausnahmen vom Rauchverbot sind u. a. in Krankenhäusern möglich und in Baden-Württemberg haben Schulen sogar die Möglichkeit eigenständig über den Umfang eines Rauchverbots zu entscheiden. Damit werden der befürchtete Flickenteppich und letztlich unzureichende Regelungen Realität.
AP-Pressemeldung: Pläne der Länder zum Nichtraucherschutz
Pressemappe: Stuttgarter Nachrichten
· Entwurf zum Bundesnichtraucherschutzgesetz bei Anhörung zerrissen
09. Mai 2007, Berlin
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss wird der vorliegende Gesetzentwurf nahezu einstimmig von den eingeladenen Sachverständigen als unbrauchbar zurückgewiesen. Kernpunkte der Kritik sind das weiterhin unverbindliche Rauchverbot gem. Arbeitsstättenverordnung und die unveränderte Ausnahmeregelung für Arbeitsräume mit Publikumsverkehr.
· Weitgehend wertlose Beschlüsse zum Rauchverbot auf Landesebene
23. März 2007, Berlin
Auf der Berliner Ministerpräsidentenkonferenz wurde zwar Einigung über einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz in Kindergärten, Schulen, Behörden, Theatern, Discotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln erzielt, nicht jedoch in der Gastronomie. Fast eindrittel der Bundesländer wollen den Vorreitern Niedersachsen und NRW folgen und das Rauchen auf unterschiedlichen Ebenen weiterhin zulassen. Hiergegen formiert sich nicht nur Widerstand von Nichtraucherinitiativen und Gesundheitsorganisationen. Berlins Regierender Bürgermeister erwägt eine Bundesratsinitiative und die Initiatoren des Gruppenantrags um Lothar Binding einen modifizierten Antrag auf der Arbeitsschutzebene bzw. der Gesundheitsprophylaxe.
Nichtraucherschutz: Kritik am Rauchverbot mit Ausnahmen
· Freiwillige Selbstverpflichtung mit Gaststättenverband gescheitert
26. Februar 2007, Berlin
Die Zielvorgaben des DEHOGA von 2005 sind grundsätzlich gescheitert, erklärt die Bundesdrogenbeauftragte und fordert ein gesetzliches Rauchverbot ohne Sonderregelungen.
· Bundeseinheitliches Rauchverbot vorerst gescheitert
Dezember 2006, Berlin
Der nach monatelangem Ringen erreichte Kompromissvorschlag einer Koalitionsarbeitsgruppe, wurde unmittelbar nach Veröffentlichung vom Justiz- und Innenministerium wegen angeblich fehlender Bundeskompetenz für weitreichende Rauchverbote verworfen. Auf der am 13.12. im Kanzleramt einberufenen Ministerpräsidentenkonferenz wurden Eckpunkte bekannt gegeben, wonach es ein gesetzliches Rauchverbot in Bundeseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln geben sowie der Tabakwarenverkauf auf 18 Jahre heraufgesetzt werden soll. Rauchverbote in Gaststätten, Schulen, Krankenhäusern und anderen Kommunalen-/Ländereinrichtungen sollen bis Ende März 2007 auf Landesebene geregelt werden. Eine diesbezügliche ländereinheitliche Regelung wird allgemein als unmöglich angesehen. In diesem Fall wollen die Initiatoren des Gruppenantrags diesen wieder reaktivieren.
Die Zeit der Freiwilligkeit ist vorbei
Schlappe für den Nichtraucherschutz - Blamage für die Politik
· Umfassendes Öffentliches Rauchverbot droht im Antragschaos zu versinken
29. September 2006, Berlin
Nach den Mitte dieses Jahres viel versprechenden Ansätzen hinsichtlich gesetzlicher Regelungen zu umfassenden öffentlichen Rauchverboten, die mit Bundeskanzlerin Merkel und Minister Seehofer prominente Fürsprecher hatten, stellt sich die gegenwärtige Lage unübersichtlich dar. Einige SPD-Abgeordnete haben ihren von ca. 140 Abgeordneten unterzeichneten Gruppenantrag eingebracht. Eine Bundestagsmehrheit hierfür scheint ebenso fragwürdig wie für einen weiteren Antrag der Grünen. Schließlich bereitet die Koalition noch einen eigenen Antrag vor, der zwar gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Theatern und Kinos sowie öffentlichen Verkehrsmitteln beinhalten und einen Tabakwarenerwerb erst ab 18 Jahren zulassen soll, in der Gastronomie werden jedoch die Vorgaben des Verbandes der Cigarettenindustrie verfolgt und damit Rauchverbote weitgehend ausgeschlossen.
Rauchverbot: "Haben keinen Zeitplan"
Rauchverbot: "Politiker suchen wieder nach Kompromissen"
Koalition will nur eingeschränktes Rauchverbot
· Vielfältige Impulse zur Eindämmung des Tabakkonsums
Mai-Juli 2006
Nachdem aus Brüssel ein Unterliegen der Bundesregierung im anhängigen Verfahren gegen die EU-Tabakwerberichtlinie signalisiert wurde, bringt Gesundheitsminister Seehofer den Gesetzesentwurf der Vorgängerregierung weitgehend unverändert wieder ein.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Binding initiiert einen neuen interfraktionellen Gruppenantrag zum Schutz vor Tabakrauch, ohne jedoch eine Gesetzesvorlage zu liefern, sondern nur durch Forderungen an die Bundesregierung. Dies hält die Bundestagsfraktion der Grünen nicht für ausreichend und legt deshalb ein eigenes Eckpunktepapier vor.
Unter dem Titel „Tabakwerbung verbieten und Prävention stärken“ hatte die Fraktion DIE LINKE bereits einen Monat zuvor ein ähnliches Papier vorgestellt.
Schließlich fasst die Ländergesundheitsministerkonferenz auf ihrer 79. Sitzung in Dessau einstimmig, aber weitaus unverbindlich, einen Beschluss zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland. Unabhängig hiervon entwickeln die einzelnen Bundesländer länderspezifische Maßnahmen zum Nichtraucherschutz.
· Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko
07.12.05, Heidelberg
Anlässlich der 3. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle veröffentlicht das Deutsche Krebsforschungszentrum eine Studie, die erstmalig das Ausmaß der Schädigung durch Passivrauchen in Deutschland umfassend darstellt. Danach liegt die Zahl der jährlichen Passivrauchtoten allein durch häusliche Exposition bei über 3000.
· Ende der Steuervergünstigung für Zigaretten-Sticks
10.11.05, Brüssel
Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Zigaretten-Sticks nunmehr wie normale Zigaretten versteuert werden, was sie für Raucher uninteressant macht und vermutlich das Aus für diese Produkte bedeutet. Wann und mit welchen Übergangsfristen das Urteil in deutsches Recht übergeführt wird, ist gegenwärtig unbekannt.
· Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum Tabakgesetz
18.05.05, Berlin
Hinsichtlich der bis zum 31. Juli 2005 befristeten Umsetzung der EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen in nationales Recht wird der vom Verbraucherministerium vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes beschlossen. Die seit dem 10.09.2003 anhängige Klage der Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie entbindet nicht von ihrer Umsetzung. Dennoch bleibt Deutschland die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie schuldig (Stand: 03.08.05).
BMVEL Pressemeldung 130 vom 18.05.05
· Vereinbarung zwischen Gaststättenverband und Bundesgesundheitsministerium (BMGS)
02.03.05, Berlin
In einer freiwilligen Selbstverpflichtung will der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) mit einer Stufenregelung bis zum Jahr 2008 in seinen Mitgliedsbetrieben einen verbesserten Nichtraucherschutz für Gäste und Beschäftigte des Gastgewerbes erreichen. Das BMGS verzichtet für die Dauer der Regelung auf Initiativen zur Einführung eines gesetzlichen Rauchverbots in der Gastronomie. Von Nichtraucherinitiativen wird die Vereinbarung als unwirksam und kontraproduktiv zurückgewiesen.
Pressemeldung der Berliner Zeitung vom 03.03.05
·
Hessen
verbietet das Rauchen in Schulen per Gesetz
10.01.05,
Frankfurt/Main
Nach
Berlin, wo bereits im vergangenen Jahr per Erlass ein
Schulrauchverbot
eingeführt wurde, setzt Hessen als erstes Bundesland nunmehr ein Verbot auf
gesetzlicher Ebene im neuen
Landesschulgesetz
[§ 3 (9)] um. Ab August 2005 sollen Verstöße geahndet werden. Weitere
Bundesländer wie Niedersachsen, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen planen
ebenfalls gesetzliche Schulrauchverbote.
·
Ratifizierung des Tabakrahmenübereinkommens
16.12.04,
Berlin
Nachdem
die
Entwurfsfassung
des Gesetzes zu dem
Tabakrahmenübereinkommen bereits am 19.11.04 gegen die Stimmen der FDP ohne
Änderung vom Bundestag angenommen wurde, erfolgte nun die Ratifizierung der
Tabakkonvention durch die Bundesregierung. Das Übereinkommen tritt
vertragsgemäß neunzig Tage später, also im März 2005, in Kraft.
·
Änderungsentwurf des Vorläufigen Tabakgesetzes sieht ein Tabakwerbeverbot vor
07.12.04
Sollte
die Bundesregierung in der anhängigen
Klage um ein EU-Tabakwerbeverbot
scheitern, soll der vorliegende und bereits mit anderen Ressorts abgestimmte
Gesetzesentwurf am 31.07.2005
in Kraft treten. Damit gilt mit nur geringen Ausnahmen ein umfassendes Tabakwerbeverbot.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/21/0,3672,2241461,00.html
·
Nichtraucherschutz an neuer Stelle in der
Arbeitsstättenverordnung
24.08.04,
Bonn
Auf der Grundlage
von § 18 Arbeitsschutzgesetz und unter Berücksichtigung von EU-Vorgaben wird
die
Arbeitsstättenverordnung
in neuer Struktur erlassen. Die Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz
sind davon nur insoweit betroffen, dass sie sich textgleich zur letzten Fassung nunmehr
in § 5 befinden und durch Änderung von Artikel 2 auch für den Bergbau gelten.
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Arbeit/arbeitsschutz,did=12226.html
·
Kleinstverkaufsmengen
für Zigaretten gesetzlich festgelegt
09.07.2004,
Berlin
Um u. a.
dem dramatischen Anstieg des Rauchens von Jugendlichen zu begegnen beschließt
der Deutsche Bundestag nach nur halbjähriger Vorbereitung ein „Gesetz zum
Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums“. Darin wird
die Kleinstverkaufsmenge von Zigaretten auf nicht weniger als 17 Stück
festgelegt und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken untersagt.
Das Gesetz, welches bereits zum 1.7.2004 in Kraft treten sollte, wird zunächst
durch die Unionsmehrheit im Bundesrat blockiert. Der Bundestag weißt in seiner
120.
Sitzung
den Einspruch der Länderkammer zurück. Das Gesetz tritt zum 1.8.04 in Kraft.
Presse BMGS 2-2004, Pressemitteilung
zu Drogen 11.06.04
·
Rauchverbot an
Berliner Schulen
17.06.2004,
Berlin
Als
erstes Bundesland beschließt Berlin ein generelles Rauchverbot an Schulen. Ein
diesbezüglicher von 75 Abgeordneten unterzeichneter interfraktioneller
Gruppenantrag,
eingebracht von Claudia Hämmerling (Bündnisgrüne), wird in namentlicher
Sofortabstimmung (65:55, bei 6
Enthaltungen) beschlossen. Ein von der FDP initiierter Gegenantrag, die Schulen
selbst über ein Rauchverbot entscheiden zu lassen, fand ebenso wenig eine
Mehrheit, wie der Versuch der PDS-Fraktion einer Überweisung beider Anträge in
den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Die Umsetzung des
Rauchverbots erfolgt am 14.07.04 durch Rundschreiben
I Nr. 80/2004 der zuständigen Senatsverwaltung.
·
Bundeskabinett
verabschiedet Gesetz zum Tabakrahmenübereinkommen
28.04.2004,
Berlin
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf
wird zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend dem
Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt um letztlich die
Tabakrahmenkonvention in
nationales Recht umzusetzen.
·
Erhöhung der Tabaksteuer
17.12.2003,
Berlin
Der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf eine stufenweise
Erhöhung der Tabaksteuer um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette zum 1. März und 1.
Dezember 2004 sowie zum 1. September 2005 geeinigt. Damit bleibt die Steuererhöhung
weit hinter dem ursprünglichen Regierungsentwurf zurück, der neben einer Erhöhung
um insgesamt 4,5 Cent pro Stück in kürzeren Zeiträumen auch eine Anhebung der
Steuer auf die übrigen Tabakprodukte vorsah. Die zusätzlichen Steuereinnahmen
sollen die gesetzlichen Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen, wie
Mutterschaftsgeld, entlasten.
·
1. Deutsche
Konferenz für Tabakkontrolle
11.12.2003,
Heidelberg
In einer
Deklaration zu der unter der Federführung des Deutschen Krebsforschungszentrums
stehenden Konferenz werden an die Bundesregierung vier Forderungen zu einer gesundheitsrelevanten
Tabakpolitik gerichtet. Diese beinhalten Modalitäten zur Tabaksteuererhöhung,
die vorbehaltlose Ratifizierung der WHO-Tabakrahmenkonvention, die Ablehnung
von Geldern der Tabakindustrie zur Prävention und die Einrichtung einer Bundesstelle
für Tabakkontrolle. Der Konferenzzyklus wird 2004 fortgesetzt.
http://www.rauchfrei2004.de/deklaration.pdf
·
Gescheiterte Klage gegen Zigarettenindustrie
14.11.2003,
Arnsberg
Die 2.
Zivilkammer des LG Arnsberg hat die erste deutsche Klage eines schwerkranken
Rauchers gegen Reemtsma mit fehlenden Erfolgsaussichten abgewiesen – „Raucher
sind für ihr Handeln selbst verantwortlich und können es nicht auf den
Zigarettenproduzenten abwälzen.“ Ermöglicht wurde die Klage nur durch
Versäumnisse der Rechtschutzversicherung des Klägers.
·
Unterzeichnung
der Tabakrahmenkonvention (FCTC)
24.10.2003,
New York
Für die
Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet der Botschafter die Tabakrahmenkonvention.
Damit zählen mittlerweile über 70 Staaten zu den Unterzeichnern. Drei davon
haben das Übereinkommen bereits ratifiziert, für ein Inkrafttreten sind 40 Länder
erforderlich. Die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der
Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, bekräftigt anlässlich der Unterzeichnung
eine zügige Ratifizierung durch die Bundesrepublik.
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/d03/d4_4275.cfm
·
Warnhinweise auf Zigarettenschachteln
(Tabakprodukt-Verordnung)
01.10.2003
Gegen
die Umsetzung der Tabakproduktverordnung vom 20.11.2002 hat die Bundesregierung
24 Stunden zu spät geklagt. Damit ist die Verordnung seit Oktober in Kraft. Sie
verpflichtet u. a. zum Druck von großflächigen Warnhinweisen auf der Vorder-
und Rückseite von Zigarettenschachteln. Ab 1. Juli 2004 müssen Verpackungen
ohne die neuen großen Warnungen vom Markt verschwunden sein. Die Verordnung
resultiert aus der Umsetzung von EU-Recht und löst damit die auf das Jahr 1972
zurückgehende Tabakverordnung und nachfolgende Änderungen ab.
Pressemitteilung BZgA vom 30.09.03
·
Finanzministerium klagt gegen EU-Tabakwerbeverbot
10.09.2003,
Berlin
Die
Bundesregierung erhebt Klage vor dem EuGH gegen das im Dezember 2002 von der EU
erlassene weitreichende
Tabakwerbeverbot,
welches nur Kinowerbung und Plakate ausnimmt. Sie begründet ihre Klage primär
mit Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission. Bereits vor drei Jahren hatte
das höchste EU-Gericht auf Betreiben der Bundesrepublik einen ersten Entwurf
zum Tabakwerbeverbot als rechtlich fehlerhaft zurückgewiesen.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2296670_TYP6_THE_NAVSPM11172_REF2,00.html
·
Aktionsplan Drogen und Sucht im Bundeskabinett
verabschiedet
25.06.2003
Mit
einem langfristig angelegten
Aktionsplan des Gesundheitsministeriums soll auch
die Volksdroge Tabak bekämpft werden. Nichtrauchen muss der Normalfall werden!
Der Aktionsplan bleibt allerdings weitgehend unverbindlich im Vergleich zu
einer mit der gleichen Zielsetzung verbundenen Konzeption der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), die in „gesundheitsziele.de“
im Februar veröffentlicht wurde. Offen bleibt auch, inwieweit sich das Thema
Tabak in dem in Vorbereitung befindlichen Präventionsgesetz explizit wieder
finden wird.
·
Annahme der Tabakrahmenkonvention (FCTC)
21.05.2003,
Genf
Trotz
vorausgegangener erheblicher deutscher Widerstände wird die Rahmenkonvention zur
Tabakkontrolle – Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) durch die 192
Mitgliedsstaaten der WHO einstimmig angenommen. Die Konvention ist das erste
Abkommen der Vereinten Nationen, das den Gesundheitsschutz durch ein Bündel unterschiedlicher
Maßnahmen als vorrangiges Ziel benennt und die Gesundheitsschäden infolge des
Tabakkonsums weltweit eindämmen soll. Zur Inkraftsetzung ist eine Ratifizierung
von mindestens 40 Ländern erforderlich.
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs03/bmgs2_3228.cfm
·
Neues Jugendschutzgesetz in Kraft
01.04.2003
Ein
Rauchverbot und Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren wird mit § 10 JuSchG eingeführt. Zur technischen Umrüstung von Automaten
gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2007.
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~juschg.aspx
·
Rauchen auf U-Bahnhöfen wird zur Ordnungswidrigkeit
01.01.2003
Die
Inkraftsetzung der Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr ermöglicht es den Verkehrsbetrieben nunmehr
bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot auf unterirdischen Bahnsteiganlagen ein
Bußgeld in Höhe von 15 € zu erheben. Zuvor konnten die Verkehrsunternehmen nur
ein privatrechtliches Verbot aussprechen, welches häufig unbeachtet blieb oder
auch von den Unternehmen nicht verfolgt wurde. Das Rauchen in den Nichtraucherabteilen
der Fahrzeuge stellt nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung bereits seit
1988 eine Ordnungswidrigkeit dar. In allen Fällen basieren die Rauchverbote auf
Argumenten des Brandschutzes und der Sauberkeit.
·
WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle
2002,
Heidelberg
Das bei
der Deutschen Krebsforschungsstelle (dkfz.) angesiedelte Zentrum will einen
Beitrag zu nationalen und internationalen Bemühungen um die Verringerung des Tabakkonsums
leisten. Es operiert dabei in unterschiedlichen Aufgabenbereichen mit
wechselnden Arbeitsschwerpunkten. Ein Ergebnis stellen die seit 2003
durchgeführten
Konferenzen
für Tabakkontrolle dar.
02.12.2002,
Brüssel/Berlin
Gegen
die Stimmen Deutschlands und Großbritanniens beschließen die
EU-Verbraucherminister ab 31. Juli 2005 die Tabakwerbung in Zeitschriften,
Zeitungen, im Internet und im Radio sowie Sponsoring von Großveranstaltungen europaweit
zu untersagen. Die Bundesregierung erwägt vor dem EuGH dagegen Klage zu
erheben, da die EU nur Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr erlassen
dürfe und somit mit dem Gesetz ihre Kompetenz überschreite.
·
Novellierung
der Arbeitsstättenverordnung
03.10.2002
Mit
Veröffentlichung der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ... am 2. Oktober 2002 im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 70 unter Artikel 7 auf Seite 3815 wird durch Änderung
der Arbeitsstättenverordnung ein weitgehender Anspruch auf einen rauchfreien
Arbeitsplatz geschaffen. Ausgenommen bleibt die Gastronomie.
·
Vertrag zwischen dem BMG und der
Zigarettenindustrie
20.03.2002,
Berlin
In einem
von allen namhaften Nichtraucherinitiativen und vielen Gesundheitseinrichtungen
verurteilten Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und
dem Verband der deutschen Cigarettenindustrie verpflichtet
sich die Tabakindustrie der Bundesregierung gegenüber für Präventionsprojekte
11,8 Millionen Euro, verteilt über 5 Jahre, zu zahlen. Die Bundesregierung sagt
im Gegenzug zu, mit entsprechenden Maßnahmen nicht die Zigarettenindustrie,
deren Produkte oder den Zigarettenhandel zu diskriminieren oder den erwachsenen
Raucher zu verunglimpfen. Ein Produkt dieser Vereinbarung wird die im August
2003 auf der „Weltkonferenz für
Tabak oder Gesundheit“ in Helsinki heftig kritisierte
Jugendanzeigenkampagne
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).
·
Tabaksteuererhöhung zur Terrorbekämpfung
07.11.2001,
Berlin
Der Finanzausschuss
nimmt den Gesetzentwurf zur Finanzierung der Terrorbekämpfung in geänderter
Fassung an. Nach Anhörung des Verbandes der Cigarettenindustrie, der im Falle
einer einstufigen Anhebung um 2 Cent ca. 1000
Arbeitsplätze in der Tabakindustrie als gefährdet ansieht, erfolgt die
Steuererhöhung nunmehr in zwei Stufen zu 1 Cent jeweils zum 1. Januar der
beiden folgenden Jahre.
www.bundestag.de/presse/hib/2001/2001_291/01.html
·
WHO-Aktion: Rauchfrei im Mai
Mai,
2000, Heidelberg
Unter
der Federführung des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg beteiligt
sich Deutschland erstmalig an der seit 1994 in über einhundert Ländern stattfindenden
Rauchstopp-Kampagne. Ziel ist es im Vorfeld des Weltnichtrauchertages Raucher
über Geldpreise zu einem rauchfreien Leben zu motivieren. Nichtraucher können
sich durch Unterstützung eines Rauchers bei der Entwöhnung ebenfalls
beteiligen. Die Aktion wird im zweijährigen Rhythmus wiederholt.
·
Nichtraucherschutzgesetz
scheitert im Bundestag
05.02.1998,
Berlin
Nach
einem ersten gesetzgeberischen
Ansatz
1987 und zwei
Versuchen
1992/94 einen gesetzlichen Nichtraucherschutz zu verankern, scheitert auch ein
weiterer interfraktioneller Gesetzesantrag mit 335 gegen 255 Stimmen bei 34
Enthaltungen. Die federführenden Initiatoren des Gesetzesantrags gehören dem
nächsten Bundestag nicht mehr an.
·
Bundesarbeitsgerichtsurteil
17.02.1998
Aus dem
BAG-Urteil, Az: 9 AZR 84/97, kann ein Anspruch
auf einen rauchfreien Arbeitsplatz bei gesundheitlicher Vorschädigung und
Zumutbarkeit für den Arbeitgeber abgeleitet werden. Ein Vergleichsurteil
für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aus 1984 baut nicht auf einer
gesundheitlichen Vorschädigung auf.
·
Tabakurteil des Bundesverfassungsgerichts
1997
Zitat:„Das
Rauchen tötet mehr Menschen als Verkehrsunfälle, AIDS, Alkohol, illegale
Drogen, Mord und Selbstmorde zusammen. Zigarettenrauchen ist in den Industrieländern
die häufigste und wissenschaftlich am deutlichsten belegte Einzelursache für
den Krebstod. (…) Im übrigen käme als Maßnahme, … den bedenkenlosen Tabakkonsum
einzudämmen, vor allem ein Werbeverbot in Betracht.“ (NJW 1997, Heft 43, Seite
2871-73)
·
Be Smart – Don`t Start
1997
Unter
diesem Titel etabliert sich ein europäischer Nichtraucherwettbewerb für Schüler
der Klassenstufen 6 bis 8. Teilnehmenden Klassen, die jeweils bis zum Ende des
auf etwa ein halbes Schuljahr begrenzten Wettbewerbs nicht rauchen, winken
attraktive Preise. Der Wettbewerb wird öffentlich und privat gefördert.
Hinweise auf eine Verzögerung des Einstiegs in das Rauchen wurden
zwischenzeitlich (Stand 2004) wissenschaftlich belegt.
·
Keine Zigarettenautomaten um Schulen und
Jugendzentren
14.04.1997
Der Bundesverband
Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) geht gegenüber
dem Bundesgesundheitsministerium eine freiwillige Selbstbeschränkung
ein. Danach sollen sich u. a. in einem Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang
einer Schule oder eines Jugendzentrums zukünftig keine Zigarettenautomaten mehr
befinden. In einem Schülerwettbewerb 2000/2003 werden hierzu unzählige Verstöße festgestellt.
·
Nikotinabhängigkeit als Krankheit anerkannt
1996
Nachdem
bereits 1991 „Tabakabhängigkeit“ unter ICD-10 in die internationale Liste von
chronischen Krankheiten aufgenommen wurde, wird Nikontinabhängigkeit nunmehr
auch in der deutschen Liste der Suchtkrankheiten (DSM-IV-305.0) geführt. Seit
1983 steht darüber hinaus in der BRD Nikotin als Medikament für die
Raucherentwöhnung zur Verfügung. Unabhängig hiervon werden Entwöhnungen bis zur
Gegenwart (2004) nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen finanziert.
·
400 Krebstote/Jahr durch Passivrauchen
1994
Eine
epidemiologische Risikoabschätzung weist für die Bundesrepublik jährlich 400
karzinogene Todesfälle durch Passivrauchen aus. (Dtsch. Ärztebl. 48, Seite
3352-3357) Wesentlich höher ist die Zahl von zusätzlichen Todesfällen aufgrund
von Passivrauch bedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die 1998 von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit mehreren tausend Fällen pro Jahr
angegeben wird.
·
Selbstbeschränkungsvereinbarung
der Zigarettenindustrie erweitert
29.04.1993,
Bonn
Das
Bundesgesundheitsministerium vereinbart mit dem Verband der Cigarettenindustrie
die Selbstbeschränkungsvereinbarung
zur Werbung auszubauen. Danach soll es u. a. in einem einsehbaren 100 m-Umkreis
von Schulen und Jugendzentren keine Plakatwerbung für Zigaretten mehr geben und
auf die öffentliche Verteilung von Gratispackungen verzichtet werden.
(Pressemitteilung Nr. 41/1993 des BMG)
·
Bundesrat für gesetzlichen Nichtraucherschutz
25.09.1992,
Bonn
Der
Bundesrat hält in einer Entschließung (BR-Drucks. 480/92) einen umfassenden gesetzlichen
Nichtraucherschutz für unerlässlich. Obwohl die Bundesregierung in ihrer
„Konzeption zur Verbesserung der Luftqualität“ (BR-Druck. 876/92) ebenfalls
grundsätzlich auf die Notwendigkeit eines verbesserten Nichtraucherschutzes
hinweist, sieht sie keine Gesetzgebungskompetenz. Ein im März 1993 von der
Nichtraucher-initiative Deutschland e.V. vorgelegter Gesetzesentwurf scheitert
1994 vordergründig an terminlichen Engpässen verbunden mit dem Auslaufen der
Legislaturperiode.
·
Koalition gegen das Rauchen gegründet
April,
1992
Ziel des
Aktionsbündnisses mit namhaften Mitgliedsorganisationen ist es, interessierte
Institutionen und Gruppierungen zusammenzuführen, um Erkenntnisse aus der Gesundheitsschädlichkeit
des Rauchens politisch umzusetzen und gesetzgeberische Maßnahmen des
Nichtraucherschutzes zu fördern. Seit 01.05.03 heißt die Koalition „Aktionsbündnis
Nichtrauchen“.
·
Klasse 2000
1991,
Nürnberg
Ein am
Klinikum Nürnberg entwickeltes Gesundheitsförderungs- und Suchtpräventionsprogramm
für Grundschulen wird eingeführt. Es setzt einem Fokus auf dem Nichtrauchen und
begleitet in aktiver Zusammenarbeit von Lehrerinnen, Gesundheitsförderern und
Eltern die Schüler in den ersten vier Klassen. Die Finanzierung erfolgt über
Patenschaften. Das Unterrichtsprogramm hat sich bei wachsender Beteiligung mit
156T Schülern im Jahr 2004 in allen Bundesländern etabliert.
·
Passivrauchen versus Asbestgefährdung
1988,
Berlin
Das
Bundesgesundheitsamt (BGA) veröffentlicht als wissenschaftliches Ergebnis eine
100mal höhere Gesundheitsgefährdung durch Passivrauch im Vergleich zu einer
Exposition mit 1.000 Asbestfasern/m³ unter bestimmten Randbedingungen. Ein
entsprechendes Ergebnis hatte bereits 1985 die Analyse eines der
renommiertesten englischen Epidemiologen ergeben. (Ärztliche Praxis, 37.
Jahrg., Nr. 21, 12.03.1985)
·
Nichtraucherschutz
in Behörden
November
1988, Berlin
Auf der
59. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren
der Länder erfolgt eine Entschließung über den Nichtraucherschutz in Behörden.
(DÖD 43. Jg. Nr.8/1990, Seite 177-200) Mehrere deutsche Bundesländer, darunter
auch Berlin, hatten bereits vorher Erlasse für den öffentlichen Dienst auf
dieser Grundlage veröffentlicht.
·
1. Europäische Tabakkonferenz
Nov.
1988, Madrid
Unter
Konferenzteilnahme der Bundesgesundheitsministerin Rita Süssmuth wird eine
„Charta gegen den Tabak“ verabschiedet. In ihr appelliert die WHO-Konferenz an
die Mitgliedstaaten, den Schutz der Jugend vor den Gefahren des Rauchens und
den Nichtraucherschutz zu verbessern.
·
Gesetzesplanung
gegen das Rauchen
Mai 1987,
Bonn
Der
CDU/CSU-Gesundheitsexperte Roland Sauer unternimmt einen ersten Versuch ein
umfassendes Gesetz zur Eindämmung des Rauchens einzubringen. (Berliner Morgenpost,
10. Mai 1987) Das Vorhaben scheitert elf Jahre später mit dem
interfraktionellen
Nichtraucherschutzgesetz
endgültig.
·
Weltnichtrauchertag
17.11.1987
An
diesem Tag wird von der WHO erstmalig der Weltnichtrauchertag ausgerufen. Damit
wird an die Raucher appelliert zunächst für einen Tag, dann für eine Woche und
schließlich ein Leben lang dem Tabakkonsum zu entsagen. Seit 1989 wird der Weltnichtrauchertag
regelmäßig am 31. Mai unter einem jährlich wechselnden Motto begangen.
·
Passivrauchen krebsgefährdend
1985
Die
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe spricht erstmalig
von einer gewissen Krebsgefährdung durch Passivrauchen und nimmt Passivrauch in
die MAK-Werte-Liste auf. (DFG: Passivrauchen am Arbeitsplatz, Senatskommission
zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Weinheim, 1985) In einer Neubewertung
von 1998 ordnet sie Tabakrauch am Arbeitsplatz zur Kategorie der eindeutig
Krebs erzeugenden Arbeitsstoffe mit der höchsten Gefahrenstufe zu.
·
Bundesverwaltungsgerichtsurteil
13.09.1984
Das
Bundesverwaltungsgericht erkennt in einer Rahmengrundsatzentscheidung -2 C 33.82-
einen Anspruch auf Schutz der Gesundheit vor Beeinträchtigung durch Tabakrauch
an und bestimmt, dass dieser Schutz am gegenwärtigen Arbeitsplatz zu gewähren
ist. Letzteres findet im Urteil vom 26.11.1987 –BVerwG 2 C 53.86- eine Bestätigung.
Als Folge hiervon wird der Nichtraucherschutz im öffentlichen Dienst in
mehreren
Bundesländern wie
in NRW, Bremen und Berlin durch Erlasse geregelt.
·
Aktive Münchner Nichtraucher e.V. gegründet
02.11.1977
Aus
dieser Vereinsgründung, die hier stellvertretend für eine Vielzahl weiterer
nachfolgender Gründungen von Nichtrauchervereinigungen auf lokaler und
regionaler Ebene steht, geht schließlich 1988 die Nichtraucher-Initiative
Deutschland e.V. (NID) hervor.
http://www.ni-d.de/NRI/29/nrinfo29-20.html
·
1. Nichtraucherschutzurteil
20.09.1974,
Neumünster
Auf
Klage eines Zahnarztes muss bei den gesetzlich vorgeschriebenen Röntgenfortbildungsveranstaltungen
ein Rauchverbot erlassen werden. Dieses Urteil bildet den Auftakt zu weiteren
Nichtraucherschutzklagen, insbesondere aus dem Bereich des öffentlichen
Dienstes. (Verwaltungsrundschau (31) 1/85 Seite 30-31)
·
Tabakwerbung gesetzlich geregelt
15.08.1974
Mit § 22
im
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz wird ein Werbeverbot für
Tabakerzeugnisse im Hörfunk und Fernsehen gesetzlich verankert. Des weiteren
wird jegliche Werbung verboten, die das Rauchen verharmlost, als
gesundheitsförderlich darstellt oder besonders geeignet ist, Kinder oder
Jugendliche zum Rauchen zu veranlassen.
·
140.000 Tabaktote
10.05.1974,
Bonn
In der
Bundesdrucksache 7/2070 werden von der Bundesgesundheitsministerin die gesundheitlichen
und wirtschaftlichen Auswirkungen des Zigarettenkonsums ausführlich dargelegt.
Die dabei ausgewiesene und auf einer Berechnungsgrundlage der WHO basierende
Zahl von 140.000 Rauchertoten/Jahr in der BRD wird bis zur Gegenwart (2004)
immer wieder herangezogen. Erstmalig wird von Regierungsseite auch auf eine
konkrete Gefährdung durch Passivrauchen hingewiesen.
·
Gründung des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und
Gesundheit (ÄARG)
1971
Unter
Prof. Dr. Ferdinand Schmidt etabliert sich der ÄARG und verabschiedet auf dem
1. Deutschen Nichtraucher-Kongreß 1974 ein „Notstandsprogramm gegen den Zigarettentod“.
Die gesellschaftliche Einstellung zum Rauchen und zum Nichtraucherschutz wird
durch Schmidts engagiertes Wirken in den folgenden Jahren erheblich bestimmt.
U. a. ist ihm die Aufdeckung der Manipulationen des vom Verband der Cigarettenindustrie finanzierten Forschungsrates Rauchen und Gesundheit zu verdanken.
·
Selbstbeschränkungsvereinbarung
der Zigarettenindustrie
1966
Der
Verband der Cigarettenindustrie (VDC) gibt mit seiner „Richtlinie 1966“ eine
Selbstbeschränkungserklärung zur Werbung auf dem deutschen Zigarettenmarkt ab.
Obwohl die Verpflichtung in den Folgejahren wiederholt modifiziert
und ergänzt wird, erweist sie sich insbesondere im Bereich des Kinder- und
Jugendschutzes als untaugliches Mittel.
·
Terry-Report
11.01.1964
Mit dem in
den USA herausgegebenen „Terry-Report“ werden die gesundheitlichen Folgen des
Rauchens erstmals einer breiten Weltöffentlichkeit bekannt, indem u. a. die
Sterberaten von Rauchern und Nichtrauchern verglichen werden. Eine
vorausgegangene amerikanische Studie aus dem Jahr 1928 blieb ebenso weitgehend
unbeachtet wie das 1929 erschiene Buch „Tabak und Organismus – Handbuch der
gesamten Tabakkunde“ des Dresdner Mediziners Fritz Lickint. (Münch. med. Wschr.
131 (1989) Nr. 51/52, Seite 966-968)