Österreich: Gericht bestraft Verdecken von Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen

am 1. November 2018

Während in deutschen Tabakgeschäften noch immer Warnhinweise und Schockbilder auf Tabakpackungen durch „Produktkarten“ verdeckt werden, wird das Verdecken in Österreich bestraft. Das Landesverwaltungsgericht Wien hat in seiner Entscheidung vom 19.09.2018 festgestellt, dass das Verdecken der Warnhinweise und Warnbilder gegen die gesetzliche Verpflichtung verstößt, diese sichtbar zu zeigen. Dies berichtete am 29.10.2018 die österreichische Zeitung „Die Presse“. Weil das Verdecken „in nicht unerheblichen Ausmaß das als besonders bedeutsam eingeschätzte Interesse an der Sichtbarkeit“ schädigt, legte das Gericht eine Strafe gegen den angeklagten Verkäufer fest. Das Gericht sah den Zeitpunkt, der der Kaufentscheidung des Zigarettenkäufers unmittelbar vorausgeht, als den entscheidenden Zeitpunkt an und äußerte sogar die Ansicht, dass nur wegen dieser Bedeutung des Verdeckens der Warnungen für die Kaufentscheidung die Steckschilder benutzt würden (Landesverwaltungsgericht Wien: „anderenfalls wären die Steckschilder wohl auch nicht verwendet worden“).

Bei dem Verfahren kam heraus, dass die Steckkarten zusammen mit der Regaleinrichtung dem Tabakgeschäft von dem Produzenten angeliefert worden waren. Das Forum Rauchfrei vermutet, dass auch in Deutschland die Tabakkonzerne gezielt das Verdecken der Warnhinweise veranlassen.

Im März 2018 hatte das Berliner Landgericht gegen den Gesundheitsschutz und für die Tabakkonzerne entschieden und die in Deutschland geltende Regelung aufgrund eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt. Das Forum Rauchfrei fordert, dass – falls bei der Umsetzung der Richtlinie tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist – eine sofortige Korrektur erfolgt. Deutschland ist zur vollständigen Umsetzung der RL 2014/40/EU verpflichtet. Die unvollständige Umsetzung – jedenfalls durch das Nichtvorgehen gegen die Verwendung der „Produktkarten“ und Verdeckung der Warnhinweise und Warnbilder ist ein unfassbarer Skandal, der belegt, dass in Deutschland den Interessen der Tabakindustrie der Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gewährt wird.

Zeitungsartikel vom 29.10.2018 „Die Presse“

Urteil des Landesverwaltungsgericht Wien vom 19.09.2018

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