BMGS -
AS2 Entwurfs-Version Stand 20.09.04
- Aktionsprogramm Tabakprävention -
Nationales Programm zur Reduzierung des
Tabakkonsums in Deutschland
Ausmaß des
Tabakkonsums:
Der Tabakkonsum ist in
Deutschland der größte vermeidbare Risikofaktor für die Gesundheit. Während der
Anteil von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern unter jungen Menschen im Alter
von 12 bis 25 Jahren von 38% im Jahr 1993 auf 49% im Jahr 2001 kontinuierlich
zunahm, stieg die Zahl von regelmäßigen Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung
um einen Prozentpunkt auf 38% (39% bei den Männern und 31% bei den Frauen). Der
größte Anteil findet sich in der Altersgruppe der 18-20-Jährigen mit 45%.
Besonders besorgniserregend
ist der Anstieg der Raucherquote unter den 12- bis 17-jährigen. Diese stieg von
1993 bis 1997 um 8 Prozentpunkte auf 28% und liegt seither unverändert auf
diesem hohen Niveau. Insbesondere unter Mädchen steigt die Zahl der regelmäßigen
Raucherinnen, die inzwischen höher liegt als bei Jungen. Ebenso rauchen
deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in Hauptschulen als in Gymnasien. Mit
dem Rauchen beginnende Jugendliche sind die Raucher von morgen. Das
durchschnittliche Einstiegsalter liegt derzeit bei etwa 13,6 Jahren (Drogenaffinitätsstudie
der BZgA, 2001).
Für Raucherinnen und Raucher
gibt es erhebliche Gesundheitsrisiken, jährlich sterben in Deutschland weit
über 100.000 Menschen an tabakbedingten Erkrankungen.
Dies sind mehr als 300 Menschen pro Tag. Danach zählt in Deutschland neben anderen
schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen allein das Lungenkarzinom mit jährlich
28.200 Neuerkrankungen zur häufigsten bösartigen Tumorerkrankung des Mannes,
mit einer sehr geringen Überlebensprognose von 9%. Bei Männern werden 90% der
Lungenkrebserkrankungen, bei Frauen 30-60% direkt durch das Rauchen verursacht.
Der Ausstieg aus dem Rauchen
fällt umso schwerer, je früher mit dem Konsum begonnen wird. Zudem sind die
gesundheitlichen Folgen gravierender. Für einen Jugendlichen, der mit 15 Jahren
mit dem Rauchen beginnt, besteht eine dreimal höhere Wahrscheinlichkeit, an
krebs zu sterben, als für jemanden, der erst mit 25 Jahren beginnt.
Bemerkenswert ist, dass 40% aller regelmäßigen Raucherinnen und Raucher mit dem
Rauchen aufhören wollen und dennoch weiterrauchen.
Ziel der Bundesregierung:
Es ist ein vordringliches
Gesundheitsziel der Bundesregierung, den Tabakkonsum in Deutschland wirksam zu
senken. Dazu muss der Einstieg in das Rauchen verhindert oder verzögert und der
Ausstieg aus dem Rauchen durch geeignete Entwöhnungshilfen gefördert werden.
Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen soll der Trend zum Rauchen gestoppt
werden. Es ist das Ziel, die Zahl der Raucherinnen und Raucher in der
Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren von heute 28% auf 20% in den nächsten Jahren
zu reduzieren.
Nichtrauchen muss in
Deutschland zum Normalfall werden. Dabei soll die Raucherquote nicht nur bei
Jugendlichen, sondern in der Gesamtbevölkerung gesenkt werden. Dies ist eine
gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die nur durch gemeinsame Anstrengungen
des Bundes, der Länder und der Kommunen realisiert werden kann. Eine nachhaltige
Reduzierung des Tabakkonsums kann in der Bevölkerung erreicht werden, wenn
möglichst viele gesellschaftliche Bereiche, wie die Schule, die Arbeitswelt
sowie öffentliche und private Einrichtungen, dieses Ziel aktiv unterstützen.
Einseitige gesetzliche oder
präventive Maßnahmen reichen nicht aus, um dieses Ziel zu verwirklichen. Eine
effektive Reduzierung des Tabakkonsums kann nur durch ein national abgestimmtes
Bündel präventiver und gesetzlicher Maßnahmen im Rahmen eines ,,Policy-Mix" erreicht werden.
Für die erfolgreiche
Umsetzung der Maßnahmen zur Tabakprävention ist ein Konsens zwischen Bund,
Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Akteuren zur Förderung des Nichtrauchens
in Deutschland von entscheidender Bedeutung. Das Aktionsprogramm ist Teil des
,,Aktionsplans Drogen und Sucht", der von der Bundesregierung unter der Federführung
der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ausgearbeitet und vom Bundeskabinett
am 25. Juni 2003 verabschiedet wurde. Von der Gesundheitsministerkonferenz
wurde der Aktionsplan am 03. Juli 03 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Aktionsprogramm
Tabakprävention stellt ein konkretes Maßnahmenpaket der Verhaltens- und
Verhältnisprävention dar, mit dem die Bundesregierung die beschriebene
Zielsetzung der Reduzierung des Tabakkonsums verwirklichen will. Es
berücksichtigt wissenschaftliche Expertisen zu den Gefahren des Rauchens und
Handlungsempfehlungen von Expertinnen und Experten aus der Arbeitsgruppe
,,Gesundheitsziele" in Deutschland. Der Plan lehnt sich an die
,,Europäische Anti-Tabak-Strategie" an und ist ein Beitrag zur Umsetzung
der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation, die von Deutschland
am 24. Oktober 2003 unterzeichnet wurde. Die im Programm beschriebenen
Maßnahmen zum Nichtrauchen können entsprechend der
Erfordernissen weiter konkretisiert und ergänzt werden.
Das Aktionsprogramm zur
Reduzierung des Tabakkonsums in Deutschland ist unterteilt in die Abschnitte:
Baustein A. Prävention des
Rauchens
Baustein B. Ausstiegshilfen
aus dem Rauchen,
Baustein C. Schutz vor
Passivrauchen
Baustein D.
Selbstbeschränkungen der Tabakwirtschaft und
Baustein E. Gesetzliche
Regelungen zum Nichtrauchen.
Baustein A. Prävention des Rauchens
Den Einstieg in das Rauchen
verhindern
Das durchschnittliche Einstiegsalter des Tabakkonsums
liegt in Deutschland bei etwa 13 Jahren. Ein früher Einstieg in das Rauchen
führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, noch im Erwachsenenalter regelmäßig zu
rauchen. Es ist ein Indikator für den späteren Schweregrad der Abhängigkeit und
des Erkrankungsrisikos. Wird im Jugendalter nicht geraucht, ist die Wahrscheinlichkeit
sehr gering, später noch mit dem Rauchen zu beginnen.
Maßnahmen der Verhaltensprävention sind ein wichtiger
Eckpfeiler zur Verhinderung des Einstiegs in das Rauchen. Kinder, Jugendliche
und Erwachsene sowie von den Gefahren des Rauchens besonders betroffene
Bevölkerungsgruppen sind auf differenzierte Weise anzusprechen. Eine Zunahme
des Wissens über die Gefahren des Rauchens und der gesundheitlichen Vorteile
des Nichtrauchens kann über zielgruppenspezifische Informationskampagnen erreicht
werden. Für die Ausrichtung der Maßnahmen hat das jeweilige Alter, Geschlecht
und die soziale Schicht der Raucherinnen und Raucher eine wesentliche Bedeutung.
Die Bedeutung der Familie sowie das Bild in der
Öffentlichkeit zum Nichtrauchen muss verstärkt bei der Ausrichtung der lnformationskampagnen
berücksichtigt werden. So spielen u.a.
Sportereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland für die öffentliche
Akzeptanz des Nichtrauchens eine hervorgehobene Rolle, die für die Botschaft
einer ,,rauchfreien" Weltmeisterschaft genutzt werden sollte. Ebenso haben
gute Beispiele kommunaler Tabakprävention in Städten und Gemeinden einen
wichtigen Vorbildcharakter für andere Kommunen und können ,,vor Ort" mehr
bekannt gemacht werden. Im TV- und Kinobereich sollten regelmäßig Spots zum
Nichtrauchen ausgestrahlt werden. Eine nachhaltige massenmediale Informationskampagne
zum Nichtrauchen ist ein wichtiger Bestandteil für ein wirksames Programm zur
Reduzierung des Tabakkonsums die auch die Bedeutung des lnternets
als neue Kommunikationsplattform berücksichtigt.
Insbesondere Schulen haben als Setting
eine wesentliche Schlüsselfunktion für zielgruppenspezifische Maßnahmen, da
über die Schule alle Kinder und Jugendlichen nachhaltig erreicht werden können.
Weitere Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Krankenhäuser und Universitäten sollten in Programme zum Nichtrauchen einbezogen
werden.
Bisherige Bemühungen haben nicht zu einer Verankerung
des Themas ,,Nichtrau-chen" im Schulbereich
geführt. Flächendeckende und übergreifende zur Einrichtung eines Konzepts
,,Rauchfreie Schule" gibt es bisher nicht. Diese können im Rahmen des
Ansatzes ,,Gesunde Schule" als wesentlicher Ansatzpunkt integriert werden.
In Schulen besteht ein großes Interesse an entsprechenden Programmen und Schulmaterialien
zur Umsetzung entsprechender Konzepte. ,,Rauchfreie Schulen" haben eine
niedrigere Prävalenz beim Rauchen im Vergleich zu
Schulen ohne entsprechende Programme. Am größten Programm zum Nichtrauchen ,,Be
smart – Don`t start" nahmen im Schuljahr
2002/2003 etwa 215.000 Schülerinnen und Schüler teil. Dies entspricht einem
Anteil von etwa 5,5% aller 11- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schüler in
Deutschland. Daneben existieren weitere Programme im Schulbereich, wie ,,Klasse
2000", die sich gut in ein Gesamtprogramm zum Nichtrauchen einbeziehen
lassen.
Ziel 1
Das Nichtrauchen in der Gesellschaft
durch zielgruppenspezifische Informations- und Aufklärungskampagnen nachhaltig
fördern
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
1.1 Zielgruppenspezifische
lnformationskampagnen in der Bevölkerung und vom Rauchen besonders betroffenen
Gruppen über die Folgen des Rauchens und Passivrauchens sowie zu Angeboten
der Raucherentwöhnung. 1.2 lnformationskampagne zum Nichtrauchen in der Familie,
insbesondere zur Vorbildfunktion von Eltern gegenüber Kindern. 1.3 Informationskampagnen in der
Bevölkerung zur Akzeptanz und Berücksichtigung der Interessen von Nichtraucherinnen
und Nichtrauchern in der Öffentlichkeit. 1.4 Fortsetzung
zielgruppenspezifischer Anzeigenkampagnen zum Nichtrauchen, die sich gezielt
an Jugendliche richten. 1.5 Internetangebot mit
zielgruppenspezifischen und jugendgerechten Informationen und Angeboten zum
Nichtrauchen unter www.rauchfrei-info.de 1.6 Schaltung von zielgruppenspezifischen
Fernseh- und Kinospots zum Nichtrauchen. 1.7 Freiwillige Bereitstellung von
Sendezeiten in TV-und Radiosendern für kostenlose Spots und Informationen zum
Nichtrauchen, insbesondere bei jugendspezifischen Sendungen. 1.8 Vereinbarungen mit Film/TV-Produktionen,
dass - SchauspielerInnen nicht rauchen sowie - das Thema
,,Nichtrauchen" in jugendrelevanten Serien, wie z.B. Lindenstraße, GZSZ
oder Arztserien, thematisiert wird. 1.9 Durchführung von Wettbewerben zur
Tabakprävention, wie des kommunalen Wettbewerbs 2003/04 „Tabakprävention vor
Ort". 1.10 Durchführung einer ,,rauchfreien"
Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland als Bewusstseinskampagne zum
Nichtrauchen und des Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit. |
- Evaluation der Programme,
Studien zur Effektivität der Maßnahmen |
Bund, Länder Bund, Länder Bund, Länder Bund, Länder Bund, Länder Bund, Länder, Medienan-stalten, Bund, Länder, Medienan-stalten, Bund, Länder, Medienanstalten,
Filmgesellschaften Bund, Länder, Kommunen, Initiativen,
Sportvereine, DFB, FIFA |
Ziel 2
Die Zahl ,,rauchfreier" Einrichtungen
für Kinder und Jugendliche wie Schulen, Kindertagesstätten,
Jugendfreizeiteinrichtungen -und im Sport fördern
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
2.1 Initiative des Bundes und der
Länder mit dem Ziel, über Beschlüsse der Gesundheits- und Kultusministerkonferenz
generell ,,rauchfreie" öffentliche Schulen einzuführen. 2.2 Einführung eines Gütesiegels
,,Gesunde Schule" mit der Zertifizierung besonders effektiver Maßnahmen
in Kooperation mit schulischen Projektträgern und außerschulischen
Initiativen. 2.3 Flächendeckende
Einführung von Materialien, die Schulen bei der Umsetzung von Strategien zur
„Rauchfreien Schule"
unterstützen und anleiten. Verbreitung des BZgA-Leitfadens
für Lehrkräfte an Schulen in Absprache mit den Ländern. 2.4 Förderung ,,rauchfreier/gesunder
Schulen" in der Lehreraus- und -fortbildung sowie in der Schulentwicklungsplanung. 2.5 Entwicklung von Richtlinien zum
verbindlichen Einsatz von Unterrichtseinheiten zur Förderung des Nichtrauchens
unter Einbeziehung schulbezogener Raucherentwöhnungsprogramme. 2.6
Anwendung und Verbreitung der Programme zur Stärkung der Lebenskompetenz und
Gesundheitsförderung im Schulbereich, wie: -,,Klasse 2000" -Schulklassenwettbewerb
,,Be smart - Don't start" -,,Allg. Lebenskompetenzen u. Fertigkeiten" -,,Selbstinitiierte Abstinenz" 2.7
Ausweitung des Konzepts ,,rauchfreier" Einrichtungen auf kommunale
Jugendfreizeiteinrichtungen und Kindertagesstätten sowie Durchführung von Jugendreisen
als ,,rauchfreie" Veranstaltungen. 2.8 Förderung von Programmen in
Sportvereinen, die eine ,,rauchfreie" Kinder- und Jugendarbeit anstreben,
wie ,,rauchfreier" Sport als Teil der Sozialkampagne ,,Kinder stark
machen". |
- Zahl der Schulen, die am Programm
zur ,,Gesunden Schule" teilnehmen. - Vergleich der Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen, die an
entsprechenden Programmen teilnehmen (Evaluation der Programme sowie Studien
der BZgA, HBSC, ESPAD und Bundesstudien). - Evaluation der Programme durch
Studien der BZgA |
Bund, Länder, Bund, Länder, Kommunen, Initiative der Bertelsmann-Stiftung Bund, Länder, Kommunen Länder, Hochschulen, Schulverwaltung Bund, Länder, Kommunen,
Initiative der Bertelsmann-Stiftung Länder, Stiftungen Bund, Länder, Kommunen, Touristikbranche Bund, Länder, Kommunen, Initiativen,
Sportvereine, DFB, FIFA |
Baustein B. Den Ausstieg aus dem
Rauchen fördern
Der Anteil der regelmäßigen Raucherinnen und Raucher
in Deutschland beträgt 39% bei den Männern und 31% bei den Frauen. Umgerechnet
auf die Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 59 Jahren gibt es damit 16,7
Millionen Menschen, die rauchen. Von diesen sind 9,5 Millionen Männer und 7,2
Millionen Frauen (Bundesstudie IFT, 2000).
Nach den Angaben des Mikrozensus, der u.a. auch das Rauchverhalten in Deutschland in der
Bevölkerung der über 15-Jährigen abbildet, zeigen sich noch ungünstigere
Verhältnisse: Auf der Basis der Angaben aus dem Jahr 1999 bezeichneten sich
fast 20 Millionen Bundesbürger als Raucherinnen und Raucher, 11,7 Millionen Männer
(34,8%) und 8,0 Millionen Frauen (22,2%). Je früher der Ausstieg aus dem Rauchen
gelingt, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit einer langjährigen Tabakabhängigkeit
und späteren tabakbedingten Erkrankung.
Nach vorsichtigen Schätzungen sind etwa 20% aller
Todesfälle bei den Männern und etwa 5% aller Todesfälle bei den Frauen
ursächlich mit dem Rauchen in Verbindung zu bringen. Die jährlichen Kosten im
Gesundheitswesen und im Produktionsbereich, die auf tabakbedingte
Erkrankungen und Todesfälle zurückzuführen sind, werden - auf der Grundlage der
Zahlen von 1993 - mit 18,8 Milliarden € beziffert. Damit entstehen durch das
Rauchen neben dem vermeidbaren individuellen Leid der Betroffenen
volkswirtschaftliche Kosten, die weitaus höher liegen, als die Einnahmen durch
die Tabaksteuer in Höhe von jährlich etwa 13,8 Milliarden €.
Der Prozentanteil von Raucherinnen und Rauchern, die
bereits ernsthaft versucht haben, mit dem Rauchen aufzuhören, liegt Deutschland
bei 43% und damit im EU-Vergleich an drittletzter Stelle. Den Spitzenplatz
nimmt Schweden mit 81% Rauchern ein, die bereits mindestens einen ernsthaften
Versuch zum Nikotinverzicht unternommen haben (EU-Durchschnitt: 55%, Portugal
41%, Österreich 38%). Eine Befragung des Deutschen Krebsforschungszentrum
(DKFZ) zum quantitativen Angebot von Tabakentwöhnungsangeboten zeigt eine noch
geringe Anzahl an Entwöhnungsangeboten in Deutschland. Regional bestehen nur
sehr begrenzte Angebote. Eine Untersuchung zur Qualität der angebotenen
Tabakentwöhnungsangebote beschreibt den bestehenden Evaluationsbedarf und eine
geringe Effektivität der Maßnahmen (BZgA 2000). Ein systematisches Beratungsangebot
zum Rauchverzicht durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist trotz deren
hoher Akzeptanz bislang nicht etabliert. In der ärztlichen Aus- und Fortbildung
besteht ein Fachkundeangebot Sucht nur für substituierende Medizinerinnen und
Mediziner.
Zur Wirksamkeit der Tabakentwöhnungsangebote fand
2003 eine wissenschaftliche Tagung in Tübingen statt. Ebenso beschäftigen sich
die Forschungsverbünde für Suchtprävention zu einem bedeutenden Teil mit Fragen
zur Tabakentwöhnung.
Um eine Erhöhung der Ausstiegsbereitschaft von
Raucherinnen und Rauchern und eine höhere Inanspruchnahme an
Raucherentwöhnungsangeboten zu erreichen, ist es erforderlich, Hilfe- und
Beratungsangebote weiter zu erforschen, wirksame Angebote auszubauen und ausreichend
in der Bevölkerung bekannt zu machen.
Ziel 3
Die
Ausstiegsbereitschaft und Inanspruchnahme an Raucherentwöhnungsangeboten unter
den Raucherinnen und Rauchern durch den Ausbau flächendeckender und effektiver
Angebote erhöhen
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
3.1 Angebot einer telefonischen
Beratung zum Rauchverzicht und zu Ausstiegshilfen durch bundesweite
Raucherhotline unter der Nummer 01805-313131 mit qualitätsgesicherten
und ,,proaktiven" (nachgehenden)
Beratungsangeboten. 3.2 Angebot eines ,,Start-Pakets"
mit unterstützenden Tipps und motivierenden Ratschlägen zum Ausstieg aus dem
Rauchen (Erwachsenen- und Jugendversion) mit: - Übersicht über
bewährte Methoden zum Ausstieg - individuellem
Kalender zum Rauchausstieg - Angebot eines Telefon-Coachings - Angebot zur
täglichen Zusendung motivierender SMS-Nachrichten - Angebot zur
Teilnahme an Kursen zur Raucherentwöhnung - Befragungsbogen
zum Bedarf individueller Hilfsangebote zum Rauchausstieg - Videokassette mit
Hilfen zum Rauchausstieg 3.3 Flächendeckende Streuung von
Beratungsleitfäden zum Nichtrauchen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
sowie Motivierung zum Einsatz der Materialien. 3.4 Aufbau von Fortbildungsangeboten
zur Tabakentwöhnung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der
,,suchtmedizinischen Fortbildung". 3.5 Angebote qualitätsgesicherter
Nikotinentwöhnungskurse. 3.6 Finanzierung der ärztlichen
Beratung zum Rauchverzicht, der Teilnahme an qualitätsgesicherten
Raucherentwöhnungskursen bzw. einer erforderlichen Nikotinersatztherapie im
Rahmen des § 27 SGB V aIs: - verbindliche Leistung der GKV für Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere - als
freiwillige Leistung der GKV für alle weiteren Nikotinabhängigen. |
- Höhe des Prozentanteils von Raucherinnen und Rauchern, die eine Rauchentwöh nung durchführen und erfolgreich abschließen. -
Evaluation der Programme durch Studien. |
Bund,
Länder, Kommunen, Bundesärztekammer, Krankenkassen |
Baustein C. Schutz vor Passivrauchen
Jedes zweite Kind lebt in Deutschland in einem
Raucherhaushalt. Bei Kleinkindern zeigen sich die Folgen des Passivrauchens in
der häuslichen Umgebung in einer ganzen Reihe von Erkrankungen und Schädigungen
wie erhöhte lnfektanfälligkeiten, Asthma und Zahnschäden. Die Auswirkungen des
Passivrauchens können die Gesundheit von Kindern für ihr ganzes Leben
schädigen.
Die Folgen des Rauchens in der Schwangerschaft wie
geringeres Geburtsgewicht sind bekannt, dennoch liegt der Anteil der
Raucherinnen unter den Schwangeren je nach Schwangerschaftszeitpunkt zwischen
etwa 33% und 20%. Damit ist jedes fünfte Kind bereits im Mutterleib durch
Tabakrauch gefährdet. Etwa zwei Drittel der Frauen, die im Verlauf der Schwangerschaft
mit dem Rauchen aufgehört haben, werden in den ersten Monaten nach der Entbindung
wieder rückfällig.
Passivrauchen belastet durch die Umgebungsluft
Nichtraucherinnen und Nichtraucher in beträchtlichem Umfang und ist für
ernsthafte Erkrankungen verantwortlich. Hiervon sind Nichtraucherinnen und
Nichtraucher am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen direkt betroffen.
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung müssen nichtrauchende
Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden.
Der gesetzlich geregelte Anspruch auf einen ,,rauchfreien" Arbeitsplatz
soll über betriebliche Vereinbarungen geregelt werden, soweit dies nach der Art
des Betriebes möglich ist. Die Beschäftigten sind nach § 17 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes
berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zum Nichtraucherschutz im Betrieb zu
unterbreiten. Trifft der Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen,
können sich die Beschäftigten an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Beispiel hafte Mustervereinbarungen sollen öffentlichen Einrichtungen, Institutionen
und der freien Wirtschaft als Vorbild dienen. In Krankenhäusern besteht hier
eine besondere gesundheitliche Verpflichtung zu einer rauchfreien Umgebung.
In Gaststätten und Restaurants existieren zu wenig Angebote mit deklarierten Raucher- bzw.
Nichtraucherbereichen. Das Bewusstsein für den Bedarf an rauchfreien Zonen in
Gaststätten muss in Deutschland stärker gefördert werden. Ein Aspekt stellt
hierbei auch den Gewinn neuer Kundschaft in Gaststätten mit rauchfreien Zonen
dar. Die Einrichtung rauchfreier Zonen muss über eine freiwillige
Selbstverpflichtung mit der DEHOGA gezielt gefördert werden. Ebenso sollte der
Nichtraucherschutz gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im
Gaststättengewerbe ausreichender berücksichtigt werden.
Ziel 4
Reduzierung des Rauchens in der
Familie sowie während der Schwangerschaft
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
4.1 lnformationskampagnen über die
gesundheitlichen Folgen des Rauchens sowie Passivrauchens in der Familie und
in der Schwangerschaft. Streuung von Informationen zum Passivrauchen für
Eltern und Kindertagesstätten. 4.2 Flächendeckende Versorgung von
Beratungsleitfäden zum Nichtrauchen und Passivrauchen für Gynäkologinnen und
Gynäkologen, Hebammen sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte. 4.3 Einbeziehung der
Nichtraucherberatung für Eltern in den Leistungskatalog der Vorsorgeuntersuchung
für Kinder und Jugendliche zu den Folgen des Rauchens, des Passivrauchens sowie
zum Rauchverzicht durch die Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendheilkunde. 4.4 Systematische Beratungsangebote
durch Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen über die Folgen des
Rauchens und Passivrauchens sowie zum Rauchverzicht im Rahmen der Schwangerschaftsvorbereitung,
Geburtsvorbereitungskurse und Nachsorge. 4.5 Angebote
zur Raucherentwöhnung für Schwangere im Rahmen der gesundheitlichen
Versorgung wie die Finanzierung der ärztlichen Beratung zum Rauchverzicht,
die Teilnahme an qualitätsgesicherten
Raucherentwöhnungskursen bzw. einer erforderlichen Nikotinersatztherapie im
Rahmen des § 27 SGB V. |
- Höhe des Pro-zentanteils
von Raucherinnen, die während und nach der Schwangerschaft nicht rauchen. - Höhe des Prozentanteils von Eltern,
die in der Familie nicht rauchen. - Evaluation der Programme durch
Studien. |
Bund, Länder, Kommunen,
BZgA, Bundesärztekammer, Verbände, Kassen, Institutionen |
Ziel 5
Verbesserung des Schutzes vor
Passivrauchen in öffentlichen Einrichtungen, Betrieben und Gasstätten
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
5.1 Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung des §3a der Arbeitsstättenverordnung
in Betrieben, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, wie das Bundesmodellprojekt
,,Rauchfrei am Arbeitsplatz" und Aufklärungskampagnen für
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte zur Arbeitsstättenverordnung. 5.2 Umsetzung vorbildlicher
Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz in allen Bundesministerien und oberen
Bundesbehörden sowie deren Liegenschaften. 5.3 Kampagnen zur Verbreitung
vorbildlicher Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Nichtrauchen als
,,Models of Good Practice". |
- Höhe des
Prozentanteils von Betriebe, die Vereinbarungen zum Nichtrauchen getroffen
haben. -
Evaluation der Programme durch Studien |
Bund, Länder, Kommunen, Verbände,
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kassen |
|
5.4 Kampagne zur Durchsetzung ,,rauchfreier" öffentlicher
Einrichtungen wie Krankenhäuser, Behörden, Bildungseinrichtungen und
Universitäten. 5.5 Schaffung eines Gütesiegels ,,Rauchfreie Einrichtung" und ,,Rauchfreies/Gesundes Krankenhaus". |
- Höhe der
Anzahl rauchfreier öffentlicher Einrichtungen und Kliniken. -
Evaluation der Programme und Angebote. |
Bund, Länder, Kommunen, Verbände,
DKG, Kassen |
|
5.6 Zielorientierte Vereinbarung mit
der DEHOGA zur Verbreitung eines besseren Nichtraucherschutzes und zur
Schaffung verbindlicher Standards für rauchfreie Zonen in Gaststätten, wie
anteiliger Raucher- und Nichtraucherbereiche nach Sitzplätzen und rauchfreier
Tresen im besonderen Interesse des Mitarbeiterschutzes. 5.7 Einführung eines Gütesiegels ,,Rauchfreie Gaststätte/Restaurant"
in Zusammenarbeit mit der DEHOGA. |
- Höhe der
Anzahl von Gaststätten mit rauchfreien Zonen. -
Evaluation der Angebote. |
Bund, Länder, Kommunen, DEHOGA |
Baustein D. Selbstbeschränkungen der
Tabakwirtschaft
Die bestehenden freiwilligen Selbstbeschränkungen mit
dem ,,Verband der Gigarettenindustrie" (vdc) und dem ,,Bundesverband der Tabakwaren-Großhändler und
AutomatenhersteIler" (BDTA) entsprechen nicht
dem gegenwärtigen Wissensstand über die gesundheitlichen Gefahren des
Tabakkonsums und sind den heutigen Erfordernissen des Kinder- und
Jugendschutzes entsprechend anzupassen. Sie bestehen seit 1966 bzw. 1974 und wurden
1993 von der Tabakindustrie und 1997 vom BDTA aktualisiert. Regelmäßige Beschwerden
aus der Öffentlichkeit und von Verbänden zeigen, dass es seitens der
Zigarettenfirmen immer wieder zu Verstößen gegen die bestehenden Vereinbarungen
kommt und angemahnte Verstöße nicht ausreichend abgestellt werden. Das
Beschwerdeverfahren ist nicht transparent und wird von beschwerdeführenden
Gruppen als unzureichend kritisiert, da die Schiedsgerichte nach der
bestehenden Regelung nur nach Anruf von Verbandsmitgliedern tätig werden
können.
Konfliktpunkte zur Einhaltung der
Selbstbeschränkungen für Tabakprodukte bestehen insbesondere zur Werbung die
sich an Jugendliche richtet, Werbung mit Modellen in einem Alter unter 30
Jahren, Werbung mit Prominenten und Leistungssportlern, öffentliches Verteilen
von Gratispackungen, Nichteinhaltung des vereinbarten Mindestabstandes für die
Plakatwerbung von 100 m bzw. für Zigarettenautomaten von 50 m vor Schulen und
Freizeiteinrichtungen.
Der Aufdruck von Warnhinweisen zu Gesundheitsgefahren
durch Tabakrauchen ist im Jahr 2003 auf Zigarettenschachteln durch die Tabakprodukt-Verordnung
verschärft worden. Warnhinweise in der Tabakwerbung wie auf Plakaten, in
Anzeigen und Kinospots sind dagegen durch eine freiwillige Selbstbeschränkung
geregelt, die nicht alle Tabakprodukte einschließt. Zigarettenähnliche Produkte
wie Zigarillos sind in die Selbstbeschränkung nicht einbezogen, die teilweise
ohne Warnhinweise beworben werden. Umfang und Form der Tabakwerbung sollten
vereinheitlicht und der Tabakprodukt-Verordnung weiter angeglichen werden.
Eine Überprüfung zur Einhaltung und Sanktionierung
der bestehenden Regelungen sowie deren Anpassung ist daher erforderlich. Mit
den Verbänden der Tabakindustrie und -wirtschaft ist eine Aktualisierung der
freiwilligen Selbstbeschränkungen zu vereinbaren, die den heutigen
gesundheitlichen Ansprüchen Rechnung trägt. Hierbei sind freiwillige Selbstbeschränkungen
zunächst anzustreben. Kann eine Einigung mit der Tabakwirtschaft nicht erzielt
werden, sind gesetzliche Regelungen zu prüfen.
Ziel 6
Novellierung der freiwilligen Selbstbeschränkungsbeschränkungen
der
Zigarettenindustrie und -wirtschaft
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
6.1 Überprüfung und Aktualisierung der
bestehenden Regelungen und des Verfahrens der freiwilligen
Selbstbeschränkungen der Zigarettenindustrie und -wirtschaft. 6.2 Ausweitung der Werbebeschränkungen
für Tabakprodukte in der Plakatwerbung vor Schulen und Freizeiteinrichtungen
von 100m auf 250m. 6.3 Ausweitung des Mindestabstandes
von Zigarettenautomaten vor Schulen und Freizeiteinrichtungen von 50m auf 150m. 6.4 Anbringen von Hinweisen zum neuen
Jugendschutzgesetz auf Zigarettenautomaten, insbesondere vor der
Umstellungsfrist bis zum 01. Januar 2007. 6.5 Schaffung eines unabhängigen und
transparenten Schiedsgerichts bei Beschwerden zur Einhaltung der
Selbstbeschränkungen, welches auch von Dritten angerufen werden kann.
Herstellung von Öffentlichkeit durch Sammlung von Beschwerden bei Verbraucherverbänden
etc. 6.6 Weitere Angleichungen der Warnhinweise
in der Tabakwerbung entsprechend der Tabakprodukt-Verordnung, einschließlich
des Hinweises zur telefonischen Nichtraucherberatung. 6.7 Einbeziehung zigarettenähnlicher
Produkte, wie Feinschnitt, RolIs und Zigarillos, in
die Angleichung von Warnhinweisen in der Tabakwerbung. 6.8 Einbeziehung von gesundheitlichen
Warnhinweisen bei Werbeaktionen für Tabakprodukte. 6.9 Offenlegung der Ausgaben für
Tabakwerbung, -promotion und -sponsoring durch die Tabakindustrie. |
- Analyse des bestehenden Beschwerdeverfahrens. - Aktualisierte Vereinbarungen mit
dem vdc und des BDTA - Analyse der Einhaltung der
Regelungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsämtern. |
Bund, Länder, Kommunen, vdc, BDTA, Verband der dt. Rauchtabakindustrie,
Verbraucherschutzverbände |
Baustein E. Gesetzliche Regelungen
zum Nichtrauchen
Steuerliche Maßnahmen
Eines der wirksamsten Instrumente zur Reduzierung des
Tabakkonsums sind Preiserhöhungen für Tabakprodukte. Die geringfügigen
Erhöhungen der Tabaksteuer im Jahr 2002 und 2003 um jeweils 20 Cent pro
Schachtel Zigaretten, führten zu einer erhöhten Ausstiegsbereitschaft unter
Raucherinnen und Rauchern. Die erste Stufe der 2003 beschlossenen Tabaksteuererhöhung
zum 1. März 2004 um 40 Cent pro Schachtel Zigaretten lässt einen deutlichen
Konsum Rückgang erhoffen. Preiserhöhungen sind insbesondere für jugendliche
Raucherinnen und Raucher als preissensible Käufergruppe ein wirksamer Impuls,
mit dem Rauchen aufzuhören, weniger zu rauchen oder gar nicht mit dem Rauchen
zu beginnen.
Internationale Vergleiche kommen zu dem Ergebnis,
dass eine Preissteigerung von Tabakprodukten von 10% zu einem Nachfragerückgang
von etwa 4% führt. Ein deutlicher Preisanstieg von Zigaretten wird besonders
für Kinder und Jugendliche zu einer spürbaren Reduzierung des Tabakkonsums
führen und dazu beitragen, dass die Raucherquote unter Jugendlichen von derzeit
28% auf 20% im Alter von
12 bis 17 Jahren erreicht werden kann.
Steuererhöhungen müssen alle Tabakprodukte
berücksichtigen, da sonst ein negativer Lenkungseffekt auf geringer besteuerte
Tabakprodukte wie Feinschnitt, RolIs oder Zigarillos
als Umgehungsprodukte erzielt wird. Diese wirken dem Ziel entgegen, eine
Reduzierung der Raucherzahlen, insbesondere unter Jugendlichen, zu erreichen.
Daher sollte bei steuerpolitischen Maßnahmen die bestehende steuerliche
Preisschere zwischen Zigaretten und deren Umgehungsprodukten weiter geschlossen
werden.
Die Erhöhung der Zigarettensteuer macht zusätzliche
Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels erforderlich. Der illegale
Handel von Tabakprodukten über das Internet sowie der Absatz von illegal
eingeführten Billigzigaretten aus Beitrittsländern der EU wird
mit der Steuererhöhung weiter ansteigen und muss gezielt bekämpft werden.
Ziel 7
Senkung des Tabakkonsums durch
steuerpolitische Maßnahmen
|
Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
|
7.1 Erhöhung der Tabaksteuer in drei
Stufen zu je 1,2 Cent pro Zigarette innerhalb von 18 Monaten zum 01.03.2004,
01.12.04 und 01.09.05. 7.2 Stufenweise Angleichung der
Steuersätze von Feinschnitt an das Steuerniveau von 75% für Zigaretten nach
der 3. Stufe der Tabaksteuererhöhung zum
01.09.05. 7.3 Umgehende Definitionsänderung
der Begriffsbestimmungen für zigarettenähnliche Produkte im Tabaksteuergesetz,
wie RolIs, die eine steuerliche Umgehung für diese
Produkte ausschließt. 7.4 Ausbau erforderlicher Maßnahmen
gegen den Internethandel mit Tabakwaren 7.5 Ausbau der Maßnahmen gegen die
illegale Einfuhr und den illegalen Handel von Zigaretten. |
- Erhebung zum Konsum von
Tabakwaren vor und nach Tabaksteuererhöhung. - Trends in den Verbrauchszahlen
der Umgehungsprodukte wie Feinschnitt und Rolls. - Statistik der Zollbehörden zur
Zahl beschlagnahmter Zigarettenwaren. |
Bund (BMF, ZKA) |
Werbe- und Produktbeschränkungen
Um den Konsum von Tabakprodukten insbesondere bei
Kindern und Jugendlichen weiter zu reduzieren, sind als strukturelle Maßnahmen
ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich, die Einschränkungen in der
Tabakwerbung einschließen. Die bestehende Plakatwerbung für Tabakprodukte in
der Öffentlichkeit hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung auf das
Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Die über freiwillige
Selbstverpflichtungen mit der Industrie geregelten Werbebeschränkungen der
Plakatwerbung sind regelmäßiger Anlass einer Vielzahl von Beschwerden. Das
Internet gewinnt als Informationsquelle für Jugendliche eine zunehmende
Bedeutung und wird zur Werbung immer gezielter genutzt. Mit einem Werbeverbot
für Tabakprodukte auf Plakaten in der Außenwerbung und im öffentlich zugänglichen
Bereich des Internets soll im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes eine
wichtige Lücke geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die
Richtlinie 2003/33/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen
zu berücksichtigen, die bereits die Tabakwerbung im Internet insgesamt
verbietet und bis Juli 2005 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die Klage der
Bundesrepublik Deutschland gegen Teile dieser Richtlinie darf bei Überlegungen
für entsprechende nationale Maßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.
Die neu auf dem Markt eingeführten Kleinpackungen von
Zigaretten von 10 Stück sollen einen erwarteten Absatzrückgang von Zigaretten
nach der beschlossenen Tabaksteuererhöhung abschwächen und zielen auf Kinder
und Jugendliche als einkommensschwache Käufergruppen. Die Tabakrahmenkonvention
der WHO sieht ebenfalls ein Verbot von Kleinpackungen vor. Mehrere
Mitgliedstaaten der EU haben bereits Kleinpackungen gesetzlich verboten. Mit
dem Gesetz zur ,,Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des
Alkohol- und Tabakkonsums" wurde am 1 Juli 2004 die
Mindestverpackungsgröße von 17 Stück vorgeschrieben und die kostenlose Abgabe
von Zigaretten zu Werbezwecken verboten.
Der Aufdruck einer Hotline-Nummer und der Website ,,rauchfrei-info.de“ zur Rauchentwöhnung auf jeder 14.
Schachtel entsprechend der Tabakproduktverordnung wird als wichtiges Angebot
zum Nichtrauchen angesehen. Nach der geltenden Tabakprodukt-Verordnung kann die
Tabakindustrie entscheiden, ob sie diesen Warnhinweis auf jeder 14. Schachtel abdruckt.
Über die geltende Verordnung besteht hierzu kein Rechtsanspruch. Daher ist es
erforderlich, den Aufdruck auf dem Wege der Nachverordnung durchzusetzen.
Eine Entscheidung der EU-Kommission auf Basis der
Tabakprodukt-Richtlinie (Art. 5 RL 2001/37/EG) ermächtigt jeden Mitgliedstaat
ab 2004, vorgegebene Fotografien und Piktogramme als ergänzende Warnhinweise
gegen das Rauchen einschließlich der Möglichkeit zum Aufdruck einer Hotline zur
Raucherentwöhnung auf Tabakprodukten vorzuschreiben. Deutschland wird geeignete
Motive aus dem Pool der Kommission auswählen und hierzu eine entsprechende
Vorschrift erlassen.
Ziel 8
Verbote für Werbemaßnahmen und
Kleinpackungen von Tabakwaren und Rechtsverordnungen für Tabakprodukte
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Maßnahmen |
Indikatoren |
Akteure |
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8.1 Verbot der Plakatwerbung in der
Außenwerbung für Tabakprodukte im Interesse des gesundheitlichen Kinder- und
Jugendschutzes in § 22 Abs. 1 LMBG. 8.2 Verbot der Werbung für
Tabakprodukte im öffentlich zugänglichen Bereich des Internets im Interesse
des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes in § 22 Abs. 1 LMBG. |
- Erhebung zum Konsum von
Tabakwaren bei Kindern und Jugendlichen vor und nach der Gesetzänderung. |
Bund, Zollbehörden Länder |
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8.3 Verbot der Abgabe von unverpackten
Zigaretten und Kleinpackungen von Zigaretten unter 17 Stück in § 23 TabStG (als Gesetz am 1. Juli 2004 in Kraft getreten). 8.4 Verbot der kostenlosen Abgabe von
Tabakprodukten (Sampling) in § 23 TabStG (als Gesetz am 1. Juli 2004 in kraft getreten). |
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8.5 Konkretisierung der
Tabakprodukt-Verordnung durch Änderung der Verordnung (Hinweis auf Hotline-Nummer
zur Raucherentwöhnung und der Website ,, rauchfrei-info.de"
auf jeder 14. Schachtel). 8.6 Prüfung der freiwilligen
Richtlinie der EU in Deutschland zum Abdruck von Piktogrammen und
Anti-Raucher-Fotografien auf Zigarettenschachteln durch eine Verordnung in §
21 Abs.1 LMBG. 8.7 Informationspflicht zum
Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren nach § 9 des
Jugendschutzgesetzes über Hinweise auf Zigarettenautomaten durch Verordnung
(wenn dies durch Selbstverpflichtung nicht geregelt wird). 8.8 Ergänzung der
Kennzeichnungspflicht auf Zigarettenschachteln zum Herkunftsland um das
jeweilige Bestimmungsland des Produktes in der Tabakprodukt-Richtlinie durch
Verordnung (nach Prüfung durch das BMF). |
- Erhebung zum Konsum von
Tabakwaren vor und nach Umsetzung der Maßnahmen. |
Bund |