BMGS - AS2  Entwurfs-Version Stand 20.09.04

 

 

- Aktionsprogramm Tabakprävention -

Nationales Programm zur Reduzierung des

Tabakkonsums in Deutschland

 

 

 

Ausmaß des Tabakkonsums:

 

Der Tabakkonsum ist in Deutschland der größte vermeidbare Risikofaktor für die Gesundheit. Während der Anteil von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern unter jungen Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren von 38% im Jahr 1993 auf 49% im Jahr 2001 kontinuierlich zunahm, stieg die Zahl von regelmäßigen Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung um einen Prozentpunkt auf 38% (39% bei den Männern und 31% bei den Frauen). Der größte Anteil findet sich in der Altersgruppe der 18-20-Jährigen mit 45%.

 

Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der Raucherquote unter den 12- bis 17-jährigen. Diese stieg von 1993 bis 1997 um 8 Prozentpunkte auf 28% und liegt seither unverändert auf diesem hohen Niveau. Insbesondere unter Mädchen steigt die Zahl der regelmäßigen Raucherinnen, die inzwischen höher liegt als bei Jungen. Ebenso rauchen deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in Hauptschulen als in Gymnasien. Mit dem Rauchen beginnende Jugendliche sind die Raucher von morgen. Das durchschnittliche Einstiegsalter liegt derzeit bei etwa 13,6 Jahren (Drogenaffinitätsstudie der BZgA, 2001).

 

Für Raucherinnen und Raucher gibt es erhebliche Gesundheitsrisiken, jährlich sterben in Deutschland weit über 100.000 Menschen an tabakbedingten Erkrankungen. Dies sind mehr als 300 Menschen pro Tag. Danach zählt in Deutschland neben anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen allein das Lungenkarzinom mit jährlich 28.200 Neuerkrankungen zur häufigsten bösartigen Tumorerkrankung des Mannes, mit einer sehr geringen Überlebensprognose von 9%. Bei Männern werden 90% der Lungenkrebserkrankungen, bei Frauen 30-60% direkt durch das Rauchen verursacht.

 

Der Ausstieg aus dem Rauchen fällt umso schwerer, je früher mit dem Konsum begonnen wird. Zudem sind die gesundheitlichen Folgen gravierender. Für einen Jugendlichen, der mit 15 Jahren mit dem Rauchen beginnt, besteht eine dreimal höhere Wahrscheinlichkeit, an krebs zu sterben, als für jemanden, der erst mit 25 Jahren beginnt. Bemerkenswert ist, dass 40% aller regelmäßigen Raucherinnen und Raucher mit dem Rauchen aufhören wollen und dennoch weiterrauchen.

 

 

 

Ziel der Bundesregierung:

 

Es ist ein vordringliches Gesundheitsziel der Bundesregierung, den Tabakkonsum in Deutschland wirksam zu senken. Dazu muss der Einstieg in das Rauchen verhindert oder verzögert und der Ausstieg aus dem Rauchen durch geeignete Entwöhnungshilfen gefördert werden. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen soll der Trend zum Rauchen gestoppt werden. Es ist das Ziel, die Zahl der Raucherinnen und Raucher in der Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren von heute 28% auf 20% in den nächsten Jahren zu reduzieren.

 

Nichtrauchen muss in Deutschland zum Normalfall werden. Dabei soll die Raucherquote nicht nur bei Jugendlichen, sondern in der Gesamtbevölkerung gesenkt werden. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die nur durch gemeinsame Anstrengungen des Bundes, der Länder und der Kommunen realisiert werden kann. Eine nachhaltige Reduzierung des Tabakkonsums kann in der Bevölkerung erreicht werden, wenn möglichst viele gesellschaftliche Bereiche, wie die Schule, die Arbeitswelt sowie öffentliche und private Einrichtungen, dieses Ziel aktiv unterstützen.

 

Einseitige gesetzliche oder präventive Maßnahmen reichen nicht aus, um dieses Ziel zu verwirklichen. Eine effektive Reduzierung des Tabakkonsums kann nur durch ein national abgestimmtes Bündel präventiver und gesetzlicher Maßnahmen im Rahmen eines ,,Policy-Mix" erreicht werden.

 

Für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zur Tabakprävention ist ein Konsens zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Akteuren zur Förderung des Nichtrauchens in Deutschland von entscheidender Bedeutung. Das Aktionsprogramm ist Teil des ,,Aktionsplans Drogen und Sucht", der von der Bundesregierung unter der Federführung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ausgearbeitet und vom Bundeskabinett am 25. Juni 2003 verabschiedet wurde. Von der Gesundheitsministerkonferenz wurde der Aktionsplan am 03. Juli 03 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Das Aktionsprogramm Tabakprävention stellt ein konkretes Maßnahmenpaket der Verhaltens- und Verhältnisprävention dar, mit dem die Bundesregierung die beschriebene Zielsetzung der Reduzierung des Tabakkonsums verwirklichen will. Es berücksichtigt wis­senschaftliche Expertisen zu den Gefahren des Rauchens und Handlungsempfehlungen von Expertinnen und Experten aus der Arbeitsgruppe ,,Gesundheitsziele" in Deutschland. Der Plan lehnt sich an die ,,Europäische Anti-Tabak-Strategie" an und ist ein Beitrag zur Umsetzung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation, die von Deutschland am 24. Oktober 2003 unterzeichnet wurde. Die im Programm beschriebenen Maßnahmen zum Nichtrauchen können entsprechend der Erfordernissen weiter konkretisiert und ergänzt werden.

 

Das Aktionsprogramm zur Reduzierung des Tabakkonsums in Deutschland ist unterteilt in die Abschnitte:

Baustein A. Prävention des Rauchens

Baustein B. Ausstiegshilfen aus dem Rauchen,

Baustein C. Schutz vor Passivrauchen

Baustein D. Selbstbeschränkungen der Tabakwirtschaft und

Baustein E. Gesetzliche Regelungen zum Nichtrauchen.

 

 

 

Baustein A. Prävention des Rauchens

Den Einstieg in das Rauchen verhindern

 

Das durchschnittliche Einstiegsalter des Tabakkonsums liegt in Deutschland bei etwa 13 Jahren. Ein früher Einstieg in das Rauchen führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, noch im Erwachsenenalter regelmäßig zu rauchen. Es ist ein Indikator für den späteren Schweregrad der Abhängigkeit und des Erkrankungsrisikos. Wird im Jugendalter nicht geraucht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, später noch mit dem Rauchen zu beginnen.

 

Maßnahmen der Verhaltensprävention sind ein wichtiger Eckpfeiler zur Verhinderung des Einstiegs in das Rauchen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie von den Gefahren des Rauchens besonders betroffene Bevölkerungsgruppen sind auf differenzierte Weise anzusprechen. Eine Zunahme des Wissens über die Gefahren des Rauchens und der gesundheitlichen Vorteile des Nichtrauchens kann über zielgruppenspezifische Informationskampagnen erreicht werden. Für die Ausrichtung der Maßnahmen hat das jeweilige Alter, Geschlecht und die soziale Schicht der Raucherinnen und Raucher eine wesentliche Bedeutung.

 

Die Bedeutung der Familie sowie das Bild in der Öffentlichkeit zum Nichtrauchen muss verstärkt bei der Ausrichtung der lnformationskampagnen berücksichtigt werden. So spielen u.a. Sportereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland für die öffentliche Akzeptanz des Nichtrauchens eine hervorgehobene Rolle, die für die Botschaft einer ,,rauchfreien" Weltmeisterschaft genutzt werden sollte. Ebenso haben gute Beispiele kommunaler Tabakprävention in Städten und Gemeinden einen wichtigen Vorbildcharakter für andere Kommunen und können ,,vor Ort" mehr bekannt gemacht werden. Im TV- und Kinobereich sollten regelmäßig Spots zum Nichtrauchen ausgestrahlt werden. Eine nachhaltige massenmediale Informationskampagne zum Nichtrauchen ist ein wichtiger Bestandteil für ein wirksames Programm zur Reduzierung des Tabakkonsums die auch die Bedeutung des lnternets als neue Kommunikationsplattform berücksichtigt.

 

Insbesondere Schulen haben als Setting eine wesentliche Schlüsselfunktion für zielgrup­penspezifische Maßnahmen, da über die Schule alle Kinder und Jugendlichen nachhaltig erreicht werden können. Weitere Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Jugendfreizeitein­richtungen, Krankenhäuser und Universitäten sollten in Programme zum Nichtrauchen einbezogen werden.

 

Bisherige Bemühungen haben nicht zu einer Verankerung des Themas ,,Nichtrau-chen" im Schulbereich geführt. Flächendeckende und übergreifende zur Einrichtung eines Konzepts ,,Rauchfreie Schule" gibt es bisher nicht. Diese können im Rahmen des Ansatzes ,,Gesunde Schule" als wesentlicher Ansatzpunkt integriert werden. In Schulen besteht ein großes Interesse an entsprechenden Programmen und Schulmaterialien zur Umsetzung entspre­chender Konzepte. ,,Rauchfreie Schulen" haben eine niedrigere Prävalenz beim Rauchen im Vergleich zu Schulen ohne entsprechende Programme. Am größten Programm zum Nichtrauchen ,,Be smart – Don`t start" nahmen im Schuljahr 2002/2003 etwa 215.000 Schülerinnen und Schüler teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,5% aller 11- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Daneben existieren weitere Programme im Schulbereich, wie ,,Klasse 2000", die sich gut in ein Gesamtprogramm zum Nichtrauchen einbeziehen lassen.

 

 

 

Ziel 1

Das Nichtrauchen in der Gesellschaft durch zielgruppenspezifische Informations- und Aufklärungskampagnen nachhaltig fördern

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

1.1 Zielgruppenspezifische lnformationskampagnen in der Bevölkerung und vom Rauchen besonders betroffenen Gruppen über die Folgen des Rauchens und Passivrauchens sowie zu Angeboten der Raucherentwöhnung.

 

1.2 lnformationskampagne zum Nichtrauchen in der Familie, insbesondere zur Vorbildfunktion von Eltern gegenüber Kindern.

 

1.3 Informationskampagnen in der Bevölkerung zur Akzeptanz und Berücksichtigung der Interessen von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in der Öffentlichkeit.

 

1.4 Fortsetzung zielgruppenspezifischer Anzeigenkampagnen zum Nichtrauchen, die sich gezielt an Jugendliche richten.

 

1.5 Internetangebot mit zielgruppenspezifischen und jugendgerechten Informationen und Angeboten zum Nichtrauchen unter www.rauchfrei-info.de

 

1.6 Schaltung von zielgruppenspezifischen Fernseh- und Kinospots zum Nichtrauchen.

 

1.7 Freiwillige Bereitstellung von Sendezeiten in TV-und Radiosendern für kostenlose Spots und Informationen zum Nichtrauchen, insbesondere bei jugendspezifischen Sendungen.

 

1.8 Vereinbarungen mit Film/TV-Produktionen, dass

- SchauspielerInnen nicht rauchen sowie

- das Thema ,,Nichtrauchen" in jugendrelevanten Serien, wie z.B. Lindenstraße, GZSZ oder Arztserien, thematisiert wird.

 

1.9 Durchführung von Wettbewerben zur Tabakprävention, wie des kommunalen Wettbewerbs 2003/04 „Tabakprävention vor Ort".

 

1.10 Durchführung einer ,,rauchfreien" Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland als Bewusstseinskampagne zum Nichtrauchen und des Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit.

 

- Evaluation der Programme, Studien zur Effektivität der Maßnahmen

Bund, Länder

 

 

 

 

Bund, Länder

 

 

 

Bund, Länder

 

 

 

Bund, Länder

 

 

 

Bund, Länder

 

 

 

Bund, Länder, Medienan-stalten,

Bund, Länder, Medienan-stalten,

 

 

Bund, Länder, Medienanstalten, Filmgesellschaften

 

 

Bund, Länder, Kommunen, Initiativen, Sportvereine, DFB, FIFA

 

 

 

Ziel 2

Die Zahl ,,rauchfreier" Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen -und im Sport fördern

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

2.1 Initiative des Bundes und der Länder mit dem Ziel, über Beschlüsse der Gesundheits- und Kultusministerkonferenz generell ,,rauchfreie" öffentliche Schulen einzuführen.

 

2.2 Einführung eines Gütesiegels ,,Gesunde Schule" mit der Zertifizierung besonders effektiver Maßnahmen in Kooperation mit schulischen Projektträgern und außerschulischen Initiativen.

 

2.3 Flächendeckende Einführung von Materialien, die Schulen bei der Umsetzung von Strategien zur „Rauchfreien Schule" unterstützen und anleiten. Verbreitung des BZgA-Leitfadens für Lehrkräfte an Schulen in Absprache mit den Ländern.

 

2.4 Förderung ,,rauchfreier/gesunder Schulen" in der Lehreraus- und -fortbildung sowie in der Schulentwicklungsplanung.

 

2.5 Entwicklung von Richtlinien zum verbindlichen Einsatz von Unterrichtseinheiten zur Förderung des Nichtrauchens unter Einbeziehung schulbezogener Raucherentwöhnungsprogramme.

 

2.6 Anwendung und Verbreitung der Programme zur Stärkung der Lebenskompetenz und Gesundheitsförderung im Schulbereich, wie:

 

-,,Klasse 2000"

-Schulklassenwettbewerb ,,Be smart - Don't start"

-,,Allg. Lebenskompetenzen u. Fertigkeiten"

-,,Selbstinitiierte Abstinenz"

 

2.7 Ausweitung des Konzepts ,,rauchfreier" Einrichtungen auf kommunale Jugendfreizeiteinrichtungen und Kindertagesstätten sowie Durchführung von Jugendreisen als ,,rauchfreie" Veranstaltungen.

 

2.8 Förderung von Programmen in Sportvereinen, die eine ,,rauchfreie" Kinder- und Jugendarbeit anstreben, wie ,,rauchfreier" Sport als Teil der Sozialkampagne ,,Kinder stark machen".

- Zahl der Schulen, die am Programm zur ,,Gesunden Schule" teilnehmen.

 

- Vergleich der Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen, die an entsprechenden Programmen teilnehmen (Evaluation der Programme sowie Studien der BZgA, HBSC, ESPAD und Bundesstudien).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Evaluation der Programme durch Studien der BZgA

Bund, Länder,

 

 

 

 

Bund, Länder,

Kommunen,

Initiative der

Bertelsmann-Stiftung

 

Bund, Länder, Kommunen

 

 

 

 

Länder, Hochschulen, Schulverwaltung

 

 

 

 

 

 

Bund, Länder, Kommunen, Initiative der Bertelsmann-Stiftung

 

Länder, Stiftungen

 

 

 

Bund, Länder, Kommunen, Touristikbranche

 

 

Bund, Länder, Kommunen, Initiativen, Sportvereine, DFB, FIFA

 

 

 

Baustein B. Den Ausstieg aus dem Rauchen fördern

 

Der Anteil der regelmäßigen Raucherinnen und Raucher in Deutschland beträgt 39% bei den Männern und 31% bei den Frauen. Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 59 Jahren gibt es damit 16,7 Millionen Menschen, die rauchen. Von diesen sind 9,5 Millionen Männer und 7,2 Millionen Frauen (Bundesstudie IFT, 2000).

 

Nach den Angaben des Mikrozensus, der u.a. auch das Rauchverhalten in Deutschland in der Bevölkerung der über 15-Jährigen abbildet, zeigen sich noch ungünstigere Verhältnisse: Auf der Basis der Angaben aus dem Jahr 1999 bezeichneten sich fast 20 Millionen Bundesbürger als Raucherinnen und Raucher, 11,7 Millionen Männer (34,8%) und 8,0 Millionen Frauen (22,2%). Je früher der Ausstieg aus dem Rauchen gelingt, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit einer langjährigen Tabakabhängigkeit und späteren tabakbedingten Erkrankung.

 

Nach vorsichtigen Schätzungen sind etwa 20% aller Todesfälle bei den Männern und etwa 5% aller Todesfälle bei den Frauen ursächlich mit dem Rauchen in Verbindung zu bringen. Die jährlichen Kosten im Gesundheitswesen und im Produktionsbereich, die auf tabakbedingte Erkrankungen und Todesfälle zurückzuführen sind, werden - auf der Grundlage der Zahlen von 1993 - mit 18,8 Milliarden € beziffert. Damit entstehen durch das Rauchen neben dem vermeidbaren individuellen Leid der Betroffenen volkswirtschaftliche Kosten, die weitaus höher liegen, als die Einnahmen durch die Tabaksteuer in Höhe von jährlich etwa 13,8 Milliarden €.

 

Der Prozentanteil von Raucherinnen und Rauchern, die bereits ernsthaft versucht haben, mit dem Rauchen aufzuhören, liegt Deutschland bei 43% und damit im EU-Vergleich an drittletzter Stelle. Den Spitzenplatz nimmt Schweden mit 81% Rauchern ein, die bereits mindestens einen ernsthaften Versuch zum Nikotinverzicht unternommen haben (EU-Durchschnitt: 55%, Portugal 41%, Österreich 38%). Eine Befragung des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) zum quantitativen Angebot von Tabakentwöhnungsan­geboten zeigt eine noch geringe Anzahl an Entwöhnungsangeboten in Deutschland. Regional bestehen nur sehr begrenzte Angebote. Eine Untersuchung zur Qualität der angebotenen Tabakentwöhnungsangebote beschreibt den bestehenden Evaluationsbedarf und eine geringe Effektivität der Maßnahmen (BZgA 2000). Ein systematisches Beratungsangebot zum Rauchverzicht durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist trotz deren hoher Akzeptanz bislang nicht etabliert. In der ärztlichen Aus- und Fortbildung besteht ein Fachkundeangebot Sucht nur für substituierende Medizinerinnen und Mediziner.

 

Zur Wirksamkeit der Tabakentwöhnungsangebote fand 2003 eine wissenschaftliche Tagung in Tübingen statt. Ebenso beschäftigen sich die Forschungsverbünde für Suchtprävention zu einem bedeutenden Teil mit Fragen zur Tabakentwöhnung.

 

Um eine Erhöhung der Ausstiegsbereitschaft von Raucherinnen und Rauchern und eine höhere Inanspruchnahme an Raucherentwöhnungsangeboten zu erreichen, ist es erforderlich, Hilfe- und Beratungsangebote weiter zu erforschen, wirksame Angebote auszubauen und ausreichend in der Bevölkerung bekannt zu machen.

 

 

 

Ziel 3

Die Ausstiegsbereitschaft und Inanspruchnahme an Raucherentwöhnungsangeboten unter den Raucherinnen und Rauchern durch den Ausbau flächendeckender und effektiver Angebote erhöhen

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

3.1 Angebot einer telefonischen Beratung zum Rauchverzicht und zu Ausstiegshilfen durch bundesweite Raucherhotline unter der Nummer 01805-313131 mit qualitätsgesicherten und ,,proaktiven" (nachgehenden) Beratungsangeboten.

 

3.2 Angebot eines ,,Start-Pakets" mit unterstützenden Tipps und motivierenden Ratschlägen zum Ausstieg aus dem Rauchen (Erwachsenen- und Jugendversion) mit:

 

- Übersicht über bewährte Methoden zum Ausstieg

- individuellem Kalender zum Rauchausstieg

- Angebot eines Telefon-Coachings

- Angebot zur täglichen Zusendung motivierender SMS-Nachrichten

- Angebot zur Teilnahme an Kursen zur Raucherentwöhnung

- Befragungsbogen zum Bedarf individueller Hilfsangebote zum Rauchausstieg

- Videokassette mit Hilfen zum Rauchausstieg

 

3.3 Flächendeckende Streuung von Beratungsleitfäden zum Nichtrauchen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Motivierung zum Einsatz der Materialien.

 

3.4 Aufbau von Fortbildungsangeboten zur Tabakentwöhnung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der ,,suchtmedizinischen Fortbildung".

 

3.5 Angebote qualitätsgesicherter Nikotinentwöhnungskurse.

 

3.6 Finanzierung der ärztlichen Beratung zum Rauchverzicht, der Teilnahme an qualitätsgesicherten Raucherentwöhnungskursen bzw. einer erforderlichen Nikotinersatztherapie im Rahmen des § 27 SGB V aIs:

 

- verbindliche Leistung der GKV für Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere

- als freiwillige Leistung der GKV für alle weiteren Nikotinabhängigen.

- Höhe des Prozentanteils von Raucherinnen und Rauchern, die eine Rauchentwöh nung durchführen und erfolgreich abschließen.

 

 

 

- Evaluation der Programme durch Studien.

Bund, Länder, Kommunen, Bundesärztekammer, Krankenkassen

 

 

 

Baustein C. Schutz vor Passivrauchen

 

Jedes zweite Kind lebt in Deutschland in einem Raucherhaushalt. Bei Kleinkindern zeigen sich die Folgen des Passivrauchens in der häuslichen Umgebung in einer ganzen Reihe von Erkrankungen und Schädigungen wie erhöhte lnfektanfälligkeiten, Asthma und Zahnschäden. Die Auswirkungen des Passivrauchens können die Gesundheit von Kindern für ihr ganzes Leben schädigen.

 

Die Folgen des Rauchens in der Schwangerschaft wie geringeres Geburtsgewicht sind bekannt, dennoch liegt der Anteil der Raucherinnen unter den Schwangeren je nach Schwangerschaftszeitpunkt zwischen etwa 33% und 20%. Damit ist jedes fünfte Kind bereits im Mutterleib durch Tabakrauch gefährdet. Etwa zwei Drittel der Frauen, die im Verlauf der Schwangerschaft mit dem Rauchen aufgehört haben, werden in den ersten Monaten nach der Entbindung wieder rückfällig.

 

Passivrauchen belastet durch die Umgebungsluft Nichtraucherinnen und Nichtraucher in beträchtlichem Umfang und ist für ernsthafte Erkrankungen verantwortlich. Hiervon sind Nichtraucherinnen und Nichtraucher am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen direkt betroffen. Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung müssen nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Der gesetzlich geregelte Anspruch auf einen ,,rauchfreien" Arbeitsplatz soll über betriebliche Vereinbarungen geregelt werden, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist. Die Beschäftigten sind nach § 17 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zum Nichtraucherschutz im Betrieb zu unterbreiten. Trifft der Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen, können sich die Beschäftigten an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Beispiel hafte Mustervereinbarungen sollen öffentlichen Einrichtungen, Institutionen und der freien Wirtschaft als Vorbild dienen. In Krankenhäusern besteht hier eine besondere gesundheitliche Verpflichtung zu einer rauchfreien Umgebung.

 

In Gaststätten und Restaurants existieren zu wenig Angebote mit deklarierten Raucher- bzw. Nichtraucherbereichen. Das Bewusstsein für den Bedarf an rauchfreien Zonen in Gaststätten muss in Deutschland stärker gefördert werden. Ein Aspekt stellt hierbei auch den Gewinn neuer Kundschaft in Gaststätten mit rauchfreien Zonen dar. Die Einrichtung rauchfreier Zonen muss über eine freiwillige Selbstverpflichtung mit der DEHOGA gezielt gefördert werden. Ebenso sollte der Nichtraucherschutz gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Gaststättengewerbe ausreichender berücksichtigt werden.

 

 

 

Ziel 4

Reduzierung des Rauchens in der Familie sowie während der Schwangerschaft

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

4.1 lnformationskampagnen über die gesundheitlichen Folgen des Rauchens sowie Passivrauchens in der Familie und in der Schwangerschaft. Streuung von Informationen zum Passivrauchen für Eltern und Kindertagesstätten.

 

4.2 Flächendeckende Versorgung von Beratungsleitfäden zum Nichtrauchen und Passivrauchen für Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte.

 

4.3 Einbeziehung der Nichtraucherberatung für Eltern in den Leistungskatalog der Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche zu den Folgen des Rauchens, des Passivrauchens sowie zum Rauchverzicht durch die Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendheilkunde.

 

4.4 Systematische Beratungsangebote durch Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen über die Folgen des Rauchens und Passivrauchens sowie zum Rauchverzicht im Rahmen der Schwangerschaftsvorbereitung, Geburtsvorbereitungskurse und Nachsorge.

 

4.5 Angebote zur Raucherentwöhnung für Schwangere im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung wie die Finanzierung der ärztlichen Beratung zum Rauchverzicht, die Teilnahme an qualitätsgesicherten Raucherentwöhnungskursen bzw. einer erforderlichen Nikotinersatztherapie im Rahmen des § 27 SGB V.

 

- Höhe des Pro-zentanteils von Raucherinnen, die während und nach der Schwangerschaft nicht rauchen.

 

- Höhe des Prozentanteils von Eltern, die in der Familie nicht rauchen.

 

- Evaluation der Programme durch Studien.

 

Bund, Länder, Kommunen, BZgA, Bundesärztekammer, Verbände, Kassen, Institutionen

 

 

 

 

Ziel 5        

Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen in öffentlichen Einrichtungen, Betrieben und Gasstätten

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

5.1 Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung des §3a der Arbeitsstättenverordnung in Betrieben, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, wie das Bundesmodellprojekt ,,Rauchfrei am Arbeitsplatz" und Aufklärungskampagnen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte zur Arbeitsstättenverordnung.

 

5.2 Umsetzung vorbildlicher Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz in allen Bundesministerien und oberen Bundesbehörden sowie deren Liegenschaften.

 

5.3 Kampagnen zur Verbreitung vorbildlicher Be­triebs- und Dienstvereinbarungen zum Nichtrauchen als ,,Models of Good Practice".

 

- Höhe des Prozentanteils von Betriebe, die Vereinbarungen zum Nichtrauchen getroffen haben.

 

- Evaluation der Programme durch Studien

Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kassen

5.4 Kampagne zur Durchsetzung ,,rauchfreier" öffentlicher Einrichtungen wie Krankenhäuser, Behörden, Bildungseinrichtungen und Universitäten.

 

5.5 Schaffung eines Gütesiegels ,,Rauchfreie Einrichtung" und ,,Rauchfreies/Gesundes Krankenhaus".

 

- Höhe der Anzahl rauchfreier öffentlicher Einrichtungen und Kliniken.

 

- Evaluation der Programme und Angebote.

Bund, Länder, Kommunen, Verbände, DKG, Kassen

5.6 Zielorientierte Vereinbarung mit der DEHOGA zur Verbreitung eines besseren Nichtraucherschutzes und zur Schaffung verbindlicher Standards für rauchfreie Zonen in Gaststätten, wie anteiliger Raucher- und Nichtraucherbereiche nach Sitzplätzen und rauchfreier Tresen im besonderen Interesse des Mitarbeiterschutzes.

 

5.7 Einführung eines Gütesiegels ,,Rauchfreie Gaststätte/Restaurant" in Zusammenarbeit mit der DEHOGA.

- Höhe der Anzahl von Gaststätten mit rauchfreien Zonen.

 

- Evaluation der Angebote.

Bund, Länder, Kommunen, DEHOGA

 

 

 

Baustein D. Selbstbeschränkungen der Tabakwirtschaft

 

Die bestehenden freiwilligen Selbstbeschränkungen mit dem ,,Verband der Gigarettenindustrie" (vdc) und dem ,,Bundesverband der Tabakwaren-Großhändler und AutomatenhersteIler" (BDTA) entsprechen nicht dem gegenwärtigen Wissensstand über die gesundheit­lichen Gefahren des Tabakkonsums und sind den heutigen Erfordernissen des Kinder- und Jugendschutzes entsprechend anzupassen. Sie bestehen seit 1966 bzw. 1974 und wurden 1993 von der Tabakindustrie und 1997 vom BDTA aktualisiert. Regelmäßige Beschwerden aus der Öffentlichkeit und von Verbänden zeigen, dass es seitens der Zigarettenfirmen immer wieder zu Verstößen gegen die bestehenden Vereinbarungen kommt und angemahnte Verstöße nicht ausreichend abgestellt werden. Das Beschwerdeverfahren ist nicht transparent und wird von beschwerdeführenden Gruppen als unzureichend kritisiert, da die Schiedsgerichte nach der bestehenden Regelung nur nach Anruf von Verbandsmitgliedern tätig werden können.

 

Konfliktpunkte zur Einhaltung der Selbstbeschränkungen für Tabakprodukte bestehen insbesondere zur Werbung die sich an Jugendliche richtet, Werbung mit Modellen in einem Alter unter 30 Jahren, Werbung mit Prominenten und Leistungssportlern, öffentliches Verteilen von Gratispackungen, Nichteinhaltung des vereinbarten Mindestabstandes für die Plakatwerbung von 100 m bzw. für Zigarettenautomaten von 50 m vor Schulen und Freizeiteinrichtungen.

 

Der Aufdruck von Warnhinweisen zu Gesundheitsgefahren durch Tabakrauchen ist im Jahr 2003 auf Zigarettenschachteln durch die Tabakprodukt-Verordnung verschärft worden. Warnhinweise in der Tabakwerbung wie auf Plakaten, in Anzeigen und Kinospots sind dagegen durch eine freiwillige Selbstbeschränkung geregelt, die nicht alle Tabakprodukte einschließt. Zigarettenähnliche Produkte wie Zigarillos sind in die Selbstbeschränkung nicht einbezogen, die teilweise ohne Warnhinweise beworben werden. Umfang und Form der Tabakwerbung sollten vereinheitlicht und der Tabakprodukt-Verordnung weiter angeglichen werden.

 

Eine Überprüfung zur Einhaltung und Sanktionierung der bestehenden Regelungen sowie deren Anpassung ist daher erforderlich. Mit den Verbänden der Tabakindustrie und -wirtschaft ist eine Aktualisierung der freiwilligen Selbstbeschränkungen zu vereinbaren, die den heutigen gesundheitlichen Ansprüchen Rechnung trägt. Hierbei sind freiwillige Selbstbeschränkungen zunächst anzustreben. Kann eine Einigung mit der Tabakwirtschaft nicht erzielt werden, sind gesetzliche Regelungen zu prüfen.

 

 

 

Ziel 6

Novellierung der freiwilligen Selbstbeschränkungsbeschränkungen der

Zigarettenindustrie und -wirtschaft

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

6.1 Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen und des Verfahrens der freiwilligen Selbstbeschränkungen der Zigarettenindustrie und -wirtschaft.

 

6.2 Ausweitung der Werbebeschränkungen für Tabakprodukte in der Plakatwerbung vor Schulen und Freizeiteinrichtungen von 100m auf 250m.

 

6.3 Ausweitung des Mindestabstandes von Zigarettenautomaten vor Schulen und Freizeiteinrichtungen von 50m auf 150m.

 

6.4 Anbringen von Hinweisen zum neuen Jugendschutzgesetz auf Zigarettenautomaten, insbesondere vor der Umstellungsfrist bis zum 01. Januar 2007.

 

6.5 Schaffung eines unabhängigen und transparenten Schiedsgerichts bei Beschwerden zur Einhaltung der Selbstbeschränkungen, welches auch von Dritten angerufen werden kann. Herstellung von Öffentlichkeit durch Sammlung von Beschwerden bei Verbraucherverbänden etc.

 

6.6 Weitere Angleichungen der Warnhinweise in der Tabakwerbung entsprechend der Tabakprodukt-Verordnung, einschließlich des Hinweises zur telefonischen Nichtraucherberatung.

 

6.7 Einbeziehung zigarettenähnlicher Produkte, wie Feinschnitt, RolIs und Zigarillos, in die Angleichung von Warnhinweisen in der Tabakwerbung.

 

6.8 Einbeziehung von gesundheitlichen Warnhinweisen bei Werbeaktionen für Tabakprodukte.

 

6.9 Offenlegung der Ausgaben für Tabakwerbung, -promotion und -sponsoring durch die Tabakindustrie.

 

- Analyse des bestehenden Beschwerdeverfahrens.

 

- Aktualisierte Vereinbarungen mit dem vdc und des BDTA

 

- Analyse der Einhaltung der Regelungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsämtern.

 

Bund, Länder, Kommunen, vdc, BDTA, Verband der dt. Rauchtabakindustrie, Verbraucherschutzverbände

 

 

 

 

Baustein E. Gesetzliche Regelungen zum Nichtrauchen

Steuerliche Maßnahmen

 

Eines der wirksamsten Instrumente zur Reduzierung des Tabakkonsums sind Preiserhöhungen für Tabakprodukte. Die geringfügigen Erhöhungen der Tabaksteuer im Jahr 2002 und 2003 um jeweils 20 Cent pro Schachtel Zigaretten, führten zu einer erhöhten Ausstiegsbereitschaft unter Raucherinnen und Rauchern. Die erste Stufe der 2003 beschlossenen Tabaksteuererhöhung zum 1. März 2004 um 40 Cent pro Schachtel Zigaretten lässt einen deutlichen Konsum Rückgang erhoffen. Preiserhöhungen sind insbesondere für jugendliche Raucherinnen und Raucher als preissensible Käufergruppe ein wirksamer Impuls, mit dem Rauchen aufzuhören, weniger zu rauchen oder gar nicht mit dem Rauchen zu beginnen.

 

Internationale Vergleiche kommen zu dem Ergebnis, dass eine Preissteigerung von Tabakprodukten von 10% zu einem Nachfragerückgang von etwa 4% führt. Ein deutlicher Preisanstieg von Zigaretten wird besonders für Kinder und Jugendliche zu einer spürbaren Reduzierung des Tabakkonsums führen und dazu beitragen, dass die Raucherquote unter Jugendlichen von derzeit 28% auf 20% im Alter von 12 bis 17 Jahren erreicht werden kann.

 

Steuererhöhungen müssen alle Tabakprodukte berücksichtigen, da sonst ein negativer Lenkungseffekt auf geringer besteuerte Tabakprodukte wie Feinschnitt, RolIs oder Zigarillos als Umgehungsprodukte erzielt wird. Diese wirken dem Ziel entgegen, eine Reduzierung der Raucherzahlen, insbesondere unter Jugendlichen, zu erreichen. Daher sollte bei steuerpolitischen Maßnahmen die bestehende steuerliche Preisschere zwischen Zigaretten und deren Umgehungsprodukten weiter geschlossen werden.

 

Die Erhöhung der Zigarettensteuer macht zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels erforderlich. Der illegale Handel von Tabakprodukten über das Internet sowie der Absatz von illegal eingeführten Billigzigaretten aus Beitrittsländern der EU wird mit der Steuererhöhung weiter ansteigen und muss gezielt bekämpft werden.

 

 

 

Ziel 7

Senkung des Tabakkonsums durch steuerpolitische Maßnahmen

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

7.1 Erhöhung der Tabaksteuer in drei Stufen zu je 1,2 Cent pro Zigarette innerhalb von 18 Monaten zum 01.03.2004, 01.12.04 und 01.09.05.

 

7.2 Stufenweise Angleichung der Steuersätze von Feinschnitt an das Steuerniveau von 75% für Zigaretten nach der 3. Stufe der Tabaksteuererhöhung

zum 01.09.05.

 

7.3 Umgehende Definitionsänderung der Begriffsbestimmungen für zigarettenähnliche Produkte im Tabaksteuergesetz, wie RolIs, die eine steuerliche Umgehung für diese Produkte ausschließt.

 

7.4 Ausbau erforderlicher Maßnahmen gegen den Internethandel mit Tabakwaren

 

7.5 Ausbau der Maßnahmen gegen die illegale Einfuhr und den illegalen Handel von Zigaretten.

- Erhebung zum Konsum von Tabakwaren vor und nach Tabaksteuererhöhung.

 

- Trends in den Verbrauchszahlen der Umgehungsprodukte wie Feinschnitt und Rolls.

- Statistik der Zollbehörden zur Zahl beschlagnahmter Zigarettenwaren.

Bund (BMF, ZKA)

 

 

 

Werbe- und Produktbeschränkungen

 

Um den Konsum von Tabakprodukten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen weiter zu reduzieren, sind als strukturelle Maßnahmen ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich, die Einschränkungen in der Tabakwerbung einschließen. Die bestehende Plakatwerbung für Tabakprodukte in der Öffentlichkeit hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Die über freiwillige Selbstverpflichtungen mit der Industrie geregelten Werbebeschränkungen der Plakatwerbung sind regelmäßiger Anlass einer Vielzahl von Beschwerden. Das Internet gewinnt als Informationsquelle für Jugendliche eine zunehmende Bedeutung und wird zur Werbung immer gezielter genutzt. Mit einem Werbeverbot für Tabakprodukte auf Plakaten in der Außenwerbung und im öffentlich zugänglichen Bereich des Internets soll im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes eine wichtige Lücke geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Richtlinie 2003/33/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen zu berücksichtigen, die bereits die Tabakwerbung im Internet insgesamt verbietet und bis Juli 2005 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen Teile dieser Richtlinie darf bei Überlegungen für entsprechende nationale Maßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.

 

Die neu auf dem Markt eingeführten Kleinpackungen von Zigaretten von 10 Stück sollen einen erwarteten Absatzrückgang von Zigaretten nach der beschlossenen Tabaksteuererhöhung abschwächen und zielen auf Kinder und Jugendliche als einkommensschwache Käufergruppen. Die Tabakrahmenkonvention der WHO sieht ebenfalls ein Verbot von Kleinpackungen vor. Mehrere Mitgliedstaaten der EU haben bereits Kleinpackungen gesetzlich verboten. Mit dem Gesetz zur ,,Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" wurde am 1 Juli 2004 die Mindestverpackungsgröße von 17 Stück vorgeschrieben und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken verboten.

 

Der Aufdruck einer Hotline-Nummer und der Website ,,rauchfrei-info.de“ zur Rauchentwöhnung auf jeder 14. Schachtel entsprechend der Tabakproduktverordnung wird als wichtiges Angebot zum Nichtrauchen angesehen. Nach der geltenden Tabakprodukt-Verordnung kann die Tabakindustrie entscheiden, ob sie diesen Warnhinweis auf jeder 14. Schachtel abdruckt. Über die geltende Verordnung besteht hierzu kein Rechtsanspruch. Daher ist es erforderlich, den Aufdruck auf dem Wege der Nachverordnung durchzusetzen.

 

Eine Entscheidung der EU-Kommission auf Basis der Tabakprodukt-Richtlinie (Art. 5 RL 2001/37/EG) ermächtigt jeden Mitgliedstaat ab 2004, vorgegebene Fotografien und Piktogramme als ergänzende Warnhinweise gegen das Rauchen einschließlich der Möglichkeit zum Aufdruck einer Hotline zur Raucherentwöhnung auf Tabakprodukten vorzuschreiben. Deutschland wird geeignete Motive aus dem Pool der Kommission auswählen und hierzu eine entsprechende Vorschrift erlassen.

 

 

 

Ziel 8

Verbote für Werbemaßnahmen und Kleinpackungen von Tabakwaren und Rechtsverordnungen für Tabakprodukte

 

Maßnahmen

Indikatoren

Akteure

8.1 Verbot der Plakatwerbung in der Außenwerbung für Tabakprodukte im Interesse des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes in § 22 Abs. 1 LMBG.

 

8.2 Verbot der Werbung für Tabakprodukte im öffentlich zugänglichen Bereich des Internets im Interesse des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes in § 22 Abs. 1 LMBG.

 

- Erhebung zum Konsum von Tabakwaren bei Kindern und Jugendlichen vor und nach der Gesetzänderung.

Bund, Zollbehörden

 

 

 

 

Länder

8.3 Verbot der Abgabe von unverpackten Zigaretten und Kleinpackungen von Zigaretten unter 17 Stück in § 23 TabStG (als Gesetz am 1. Juli 2004 in Kraft getreten).

 

8.4 Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten (Sampling) in § 23 TabStG (als Gesetz am 1. Juli 2004 in kraft getreten).

 

 

 

8.5 Konkretisierung der Tabakprodukt-Verordnung durch Änderung der Verordnung (Hinweis auf Hotline-Nummer zur Raucherentwöhnung und der Website ,, rauchfrei-info.de" auf jeder 14. Schachtel).

 

8.6 Prüfung der freiwilligen Richtlinie der EU in Deutschland zum Abdruck von Piktogrammen und Anti-Raucher-Fotografien auf Zigarettenschachteln durch eine Verordnung in § 21 Abs.1 LMBG.

 

8.7 Informationspflicht zum Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren nach § 9 des Jugendschutzgesetzes über Hinweise auf Zigarettenautomaten durch Verordnung (wenn dies durch Selbstverpflichtung nicht geregelt wird).

 

8.8 Ergänzung der Kennzeichnungspflicht auf Zigarettenschachteln zum Herkunftsland um das jeweilige Bestimmungsland des Produktes in der Tabakprodukt-Richtlinie durch Verordnung (nach Prüfung durch das BMF).

- Erhebung zum Konsum von Tabakwaren vor und nach Umsetzung der Maßnahmen.

Bund