Forum Rauchfrei
Forderungskatalog
Stand: 26.10.04
Wir sind angesichts der großen gesundheitlichen Schäden, die als Folge des Rauchens und Passivrauchens auftreten, davon überzeugt, dass es höchste Zeit ist, mit in alle gesellschaftlichen Bereiche gehenden Aktionen gegen das Rauchen und gegen Produktion, Handel und Verkauf von Tabak zu reagieren.
Der Forderungskatalog richtet sich einerseits an die Anti-Tabak-Bewegung also auch an uns selbst und andererseits an interessierte Personen und insbesondere an Regierung und Politik. Der Katalog soll ein Aufruf zum Handeln sein, da wir nicht länger abwarten wollen. Er dient auch unserer internen Diskussion, um eigene Arbeitsziele für die nächsten Jahre aufzustellen.
1 Verhältnisprävention
1.1 Drastische Steuererhöhung für Tabakprodukte
Die Einnahmen über die bevorstehenden Steuererhöhungen sind der Tabakprävention zuzuführen.
1.2 Gesetzliches umfassendes Werbeverbot
Werbung nur noch in Tabakgeschäften erlaubt.
1.2.1 Übergangslösung: keine Tabakwerbung auf kommunalen Grundstücken.
1.3 Gesetzliches umfassendes Sponsoringverbot
Weder ist die Unterstützung von Formel 1 Rennen gestattet, noch die Unterstützung von Regierung, Parteien oder anderen Organisationen durch die Tabakindustrie. Dies gilt auch für Promotionsprojekte.
1.3.1 Übergangslösung: Kodex (Kein Sponsoring durch Tabakindustrie).
1.4 Einschränkung des Tabakverkaufs
Abschaffung alle Zigarettenautomaten.
1.4.1 Übergangslösung: keine Zigarettenautomaten in kommunalen Einrichtungen, Kantinen in öffentlichen Einrichtungen u. a..
1.4.2 Rauchen und Tabakbesitz erst ab 18 Jahren erlaubt.
1.4.3 Verkauf von Tabakprodukten nur in Spezialgeschäften.
1.4.4 Verstärktes Vorgehen gegen illegalen Verkauf und Schmuggel.
1.5 Rauchen ist nicht gestattet: in Krankenhäusern, Schulen,
Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Universitäten, Gastronomie, Arbeitsplatz, Behörden, Sportstätten, öffentlichen Personenverkehr.
1.6 Konsequente Überprüfung und Umsetzung gesetzlicher Vorschriften,
z.B. Jugendschutzgesetz (Abgabealter), Lebensmittelgesetz (Werbeverbot), Tabakprodukt-Verordnung, Arbeitsstättenverordnung.
1.7 Verschiedenes
1.7.1 Sofortige Einrichtung von Bannmeilen im Umkreis von 250 Metern um Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten für Tabakverkauf und Tabakwerbung als Übergangslösung.
1.7.2 Warnhinweise sind auf allen Packungen von Tabakprodukten (Feinschnitt, Zigarren, Zigarillos u. a.) angebracht. Als Übergangslösung für ein umfassendes Werbeverbot sind kurzfristig bei allen Werbemaßnahmen die Warnungen der EU-Minister aufgeführt (auch bei Feinschnitt, Zigarren, Zigarillos u. a.).
1.7.3 Es wird auf den Tabakverpackungen alternativ zu den Warnhinweisen Bilder über die Folgen des Rauchens gezeigt.
1.7.4 Den Tabakprodukten ist ein Beipackzettel hinzugefügt, analog den von Medikamenten.
1.7.5 Gesetzlicher Schutz vor Tabakrauch, der von außen in die eigene Wohnung dringt.
1.7.6 Erweiterung der Tabak-Produktverordnung hinsichtlich sichtbarer Warnhinweise auf Tabakverpackungen bei Werbung.
1.7.7 In den Medien dürfen keine rauchenden Personen dargestellt werden.
2 Verhaltensprävention
2.1 Bundesregierung, Länderregierungen und Kommunen sind verpflichtet, Aktionsprogramme durchzuführen, die die wesentlichen Elemente unserer Forderungen enthalten. Die Bundesregierung stellt jährlich mindestens 1 Euro pro Bundesbürger zur Finanzierung von Aktionsprogrammen zur Verfügung. Jedes Bundesland organisiert ein Anti-Tabak-Bündnis, das die Durchführung des Aktionsprogramms begleitet.
2.2 Aufklärung über die Machenschaften der Tabakkonzerne.
Diskriminierung der Tabakkonzerne.
2.3 Alle Kindertagesstätten und Schulen führen Maßnahmen der Tabakprävention durch.
2.4 Programme und Projekte der Tabakindustrie insbesondere ihre Jugendprojekte sind abzulehnen.
2.5 Zusammenarbeit zwischen Regierungsorganisationen und Tabakonzernen ist abzulehnen.
2.6 Diskriminierung des Rauchens in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.
2.7 Kinder dürfen nicht dem Passivrauch z.B. im Auto oder im Haushalt ausgesetzt werden.
2.8 Es werden flächendeckend massenmediale Kampagnen zur Tabakprävention durchgeführt.
2.9 Raucherentwöhnung
2.9.1 Der öffentliche Gesundheitsdienst und andere Institutionen bieten Raucherentwöhnungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene an.
2.9.2 Routinemäßige Ansprache des Tabakkonsums durch Ärzte bei allen Patienten und motivierende Ausstiegsberatung.
2.9.3 Krankenkassen finanzieren ärztliche Beratung für Tabakprävention und Raucherentwöhnung.
2.9.4 Beteiligung an den Kosten von Raucherentwöhnungskursen durch die Krankenkassen.
2.9.5 Krankenhäuser eröffnen zur Tabakprävention Sprechstunden für ihre Patienten.
2.9.6 Verantwortliche der Schwangerschaftsbetreuung verpflichten sich, mit jeder rauchenden Schwangeren über das Thema Tabakprävention zu sprechen.
2.10 Bundesregierung, Länderregierungen und Kommunen stellen jegliche Förderung oder Unterstützung ein von Tabakanbau, Tabakhandel, oder Tabakverkauf bzw. Tabakwerbung.
3 Forschung
3.1 Die Bundesregierung legt ein umfassendes Forschungsprogramm auf.
3.2 Die Bundesregierung bestimmt einen Forschungsbeirat,
an dem die Tabakindustrie nicht beteiligt wird. Die Hälfte der Mitglieder des Beirates kommt aus Nichtregierungsorganisationen.
3.3 Schwerpunkte des Forschungsprogramms
3.3.1 Erforschung der Wirksamkeit einzelner Raucherentwöhnungsansätze.
3.3.2 Erforschung der Wirksamkeit einzelner Tabakpräventionsansätze.
3.3.3 Erforschung der des Rauchens in geschlossenen Räumen
(u. a. in Kraftfahrzeugen).
3.3.4 Weitere Analysen zu Tabakschadstoffen und ihrer gesundheitlichen Relevanz.
3.3.5 Erforschung der Wirkung von rauchenden Erwachsenen auf das Verhalten von anwesenden Kindern und Jugendlichen.
3.3.6 Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen des Wasserpfeifenrauchens.
3.3.7 Umfassende Erforschung des Rauchverhaltens der Bevölkerung.
3.3.8 Erforschung der Veränderungen des Tabakmarktes.
3.3.9 Analyse von Präventionskampagnen im Ausland.
3.3.10 Erforschung des Marktverhaltens der Tabakindustrie in der so genannten Dritten Welt.
3.3.11 Erforschung des Tabakanbaues mit Auswirkungen auf Land- und Forstwirtschaft, insbesondere auf den Tropenwald.
3.3.12 Internationale Vergleiche (benchmarking) von Werbung, Verkauf, Steuern, Rauchverbote, Regelungen von Rauchverhalten in Krankenhäusern, Schulen, Restaurants, Arbeitsplätzen u. a..
4 Evaluation
4.1 Die Wirkung sämtlicher Aktionsprogramme ist regelmäßig zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Evaluationen werden der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
4.2 Die Wirkung der Gesetze, die im Zusammenhang mit Tabakprävention stehen, wird auf breiter Ebene evaluiert.
5 Internationale Tabakprävention
5.1
Die Entwicklungshilfe der
Bundesregierung nimmt Tabakprävention als wichtigen Fördergrund auf.
Die Entwicklungshilfeorganisationen,
die der Bundesregierung unterstehen bzw. ihr nahe stehen (DSE, GTZ, DED u. a.)
führen Projekte der Tabakprävention durch bzw. fördern solche Projekte.
5.2
Tabak-Anbau, -Handel oder
-Verkauf werden von der Bundesregierung im Ausland nicht gefördert.
In diesem Zusammenhang gibt es keine
Vergabe von Hermesbürgschaften.
6 Kommunikation
6.1
Die Nichtregierungsorganisationen
verbessern ihre Vernetzung untereinander.
Dazu gehören Kongress, Zeitschrift,
gemeinsame Plattformen (z.B. im Internet) und gemeinsame Aktionen.
6.2 Die Nichtregierungsorganisationen entwickeln eine gemeinsam Strategie
für die Zusammenarbeit mit Regierungsorganisationen
6.3
Bildung von Koalitionen der
Anti-Tabak-Nichtregierungsorganisationen
mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen (z.B. Umweltbewegung, Gesunde
Städte-Netzwerk, Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit).