Sprecher u. Anschrift Johannes Spatz |
Dr. Matthias Rößler, MdL
Sächsischer Landtag
Bernhard - von - Lindenau - Platz 1
01067 Dresden
Sehr geehrter Herr Dr. Rößler,
im November 2008 war die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf der Konferenz der WHO in Durban vertreten. Sie beteiligte sich an der Ausarbeitung der Leitlinien zur Umsetzung des Artikels 5.3 des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. In diesen Leitlinien wird ausdrücklich gefordert, dass: „Die Vertragsparteien ... das Bewusstsein für die Vorgehensweise der Tabakindustrie schärfen, Personen, Scheinorganisationen oder nahestehende Organisationen zu benutzen, um offen oder verdeckt zu ihrem Vorteil zu handeln oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Interessen der Tabakindustrie zu fördern.“ (Empfehlung 1.2 der Leitlinien zur Umsetzung des Artikels 5.3).
Dem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs hat die Bundesrepublik Deutschland im November 2004 per Gesetz zugestimmt.
Die Pall Mall Foundation zählt nicht nur zu den der Tabakindustrie nahestehenden Organisationen, sondern sie ist direkt mit der Firma British American Tobacco als Stiftungsgeber verbunden und vertritt unzweifelhaft deren Interessen.
Die Leitlinien der WHO zur Umsetzung des Artikels 5.3 des Rahmen-übereinkommens sehen auch vor, das sogenannte soziale Engagement der Tabakindustrie nicht länger zu unterstützen. „Die Vertragsparteien sollten Aktivitäten der Tabakindustrie, die als gesellschaftlich verantwortlich bezeichnet werden, weder gutheißen oder unterstützen, noch als Partner solcher Aktivitäten auftreten oder sich daran beteiligen.“ (Empfehlung 6.2 der Leitlinien zur Umsetzung des Artikels 5.3).
Als Schirmherr der Pall Mall Foundation unterstützen Sie die Tabakindustrie bei ihren Bemühungen, sich von dem tödlichen Image des Produktes, das sie herstellt und verkauft, zu lösen.
Wir fordern Sie daher auf, Ihre Schirmherrschaft bei der Pall Mall Foundation niederzulegen, auch, weil Sie als Landtagsabgeordneter direkt zu dem in den Leitlinien angesprochenen Personenkreis gehören: „Die Leitlinien... gelten auch für Personen, Stellen und Organisationen, die zur Formulierung, zur Umsetzung, zur Verwaltung oder zum Vollzug dieser Maßnahmen beitragen oder beitragen könnten“.(Absatz 9 der Leitlinien zur Umsetzung des Artikels 5.3).
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns möglichst bald Ihre Entscheidung in dieser Sache mitteilen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz Dieter Eichinger