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Johannes Spatz
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Dr. Henry Stahl    ( (030) 86560807

                                                                                   21.07.2009

Herrn
Michael Brandt
Beigeordneter
Klosterstr. 14
14770 Brandenburg

 

Werbung des Tabakkonzerns Philip Morris ist rechtswidrig

 

Sehr geehrter Herr Brandt,

Sie sind als Beigeordneter für die das Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Lebensmittelüberwachungsamt zuständig. Daher teile ich Ihnen mit, dass ich in Brandenburg am 19. Juli 2009 mehrere Tabakwerbeplakate gesehen habe, die geeignet sind, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen anzuhalten. Es handelt sich dabei um Plakate, die für die Zigarettenmarke L&M des Tabakkonzerns Philip Morris werben.

Auf dem einen Plakat sieht man einen jugendlich wirkenden Mann, der vor dem Hintergrund einer Großstadt-Skyline in einer saltoähnlichen Bewegung, in der er sich kopfüber mit angewinkelten Armen und Beinen in der Luft befindet, abgebildet ist. Konzentrische Kreise um einen Button, auf dem L&M steht, sollen pulsierende Beatmusik illustrieren. Der Button wiederum ist Teil eines aufgedruckten Slogans „metro pulse L&M the beat of now“. Im Vordergrund befinden sich zwei Packungen der beworbenen Marke. jugendwerbung1

Dieses Plakat wird an zahlreichen Orten in Brandenburg gezeigt, so z. B. auch an einer Plakatwand gegenüber dem Hauptbahnhof an der Umgehungsstraße Nähe Werderstraße 29
(s. Anlage). Ich habe es auch in der Nähe Ihres Amtssitzes gefunden: an der Bushaltestelle am Nicolaiplatz.

Auf dem anderen Plakat sieht man zwei jugendlich wirkende Männer, die tänzerische Bewegungen machen, die an einen Kampfsport erinnern. Auch hier sieht man wieder angedeutete konzentrische Kreise und den Slogan „metro pulse L&M the beat of now“. Auf dem Plakat sind zwei Packungen der Marke L&M abgebildet und L&M ist als Button Teil des Slogans. Der eine Mann greift in das Zentrum des Bildes, wo sich dieser Button befindet.

Das Plakat habe ich ebenfalls an mehreren Orten gesehen, so auch an der Bushaltestelle Kanalstraße (s. Anlage) und Bushaltestelle „Potsdamer Straße“ an der Potsdamer Straße auf der Seite der Einmündung der „Alte Potsdamer Straße“.

Beide Plakate zeigen Situationen, die Teil einer Jugendkultur sind, da in den dargestellten Situationen ein direkter Bezug auf typisches tatsächliches Freizeitverhalten von Jugendlichen genommen wird. Dieses typische Freizeitverhalten von Jugendlichen, nämlich sich in modischer sportlicher Kleidung in verschiedenen Sportarten zu bewegen, wird übersteigert und somit in einer Weise gezeigt, dass Jugendliche sich mit den Darstellungen identifizieren und sich an die Stelle der handelnden Personen wünschen. So wirken die dargestellten Personen sehr lebhaft und energisch, die Bewegungen wirken neuartig und tonangebend.

Entscheidend für diesen Eindruck ist dabei nicht das tatsächliche Alter der dargestellten Personen, da es auf dieses für den Gesamteindruck nicht mehr ankommt.

Diese Darstellungen sind geeignet, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen und verstoßen damit gegen § 22 Abs. 2 Nr. 1 b) des Vorläufigen Tabakgesetzes. Die gezeigte Werbung kann auch den Eindruck erwecken, dass das Rauchen der beworbenen Zigarettenmarke die Leistungsfähigkeit des Körpers günstig beeinflussen kann. Insoweit liegt ein Verstoß gegen das § 22 Abs. 2 des Vorläufigen Tabakgesetz vor, der wie folgt lautet:

(2) Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung für Tabakerzeugnisse oder im Einzelfall Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu verwenden,

  1. durch die der Eindruck erweckt wird, dass der Genuss oder die bestimmungsgemäße Verwendung von Tabakerzeugnissen gesundheitlich unbedenklich oder geeignet ist, die Funktion des Körpers, die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu beeinflussen,
  1. die ihrer Art nach besonders geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen,

jugendwerbung 2

Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Selbstverpflichtungserklärungen der Tabakindustrie für das Verständnis dieser Norm heranzuziehen ist. Die entsprechenden Regelungen lauten:

Unzulässig sind Darstellungen solcher sportlicher Freizeitbetätigungen, bei denen üblicherweise nicht geraucht wird,…

Unzulässig ist die Darstellung von Personen, die jünger als 30 Jahre (Nachweis Lebensalter) sind oder die von den maßgeblichen Verkehrskreisen, nämlich Jugendlichen und Heranwachsenden (Altersgruppe von 14 bis 21 Jahren), für jünger als 30 Jahre gehalten werden.

Unzulässig ist die Darstellung von Situationen und Umgebungen, die typisch für die Welt der Jugendlichen und Heranwachsenden sind (z.B. Beat-Club, Diskothek, Pop-Festival, Universitätscampus).
Die Selbstverpflichtung des „Verbandes der Cigarettenindustrie“ in gekürzter Form finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. April 1993 („keine Werbung, die sich an Jugendliche richtet“, keine Werbung mit Elementen, die typisch für die Welt der Jugendlichen sind“, „keine Werbung mit Modellen unter 30 Jahren“). Sie ist im „Lebensmittelrecht“ von Walter Zipfel abgedruckt.
Der Kommentator Walter Zipfel vertritt die Ansicht, dass sich aus dem Schutzcharakter des Verbots ergebe, „dass es auf den subjektiven Eindruck ankommt, den die jeweilige Darbietungsform beim Verbraucher auslöst. Schon das Hervorrufen von Assoziationen ist hier erfasst.“ Da die Plakatwerbung von den Passanten, also auch von den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in der Regel nicht im einzelnen angesehen wird, sondern meist nur flüchtig betrachtet wird, tritt das jugendgemäße Verhalten besonders in der Vordergrund. Es kommt somit nicht auf das tatsächliche Alter der abgebildeten Personen an, sondern auf die Wirkung, also darauf, dass die dargestellten Personen von Jugendlichen für jünger als 30 Jahre gehalten werden.

Ich halte daher die von mir im Namen des Forum Rauchfrei beanstandeten Plakate für gesetzwidrig und bitte Sie, gegen diese Plakatwerbung in Brandenburg vorzugehen. Es ist eine eindeutig Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden sollte. Das Forum Rauchfrei ist der Überzeugung, dass jugendbezogene Werbung wegen der Gefährlichkeit für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht folgenlos bleiben darf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Johannes Spatz