Doris - Kristina Barnekow Nürnberger Str. 29 / 30
10789 Berlin - Charlottenburg - Wilmersdorf
( 030 / 213 32 18
dokribalo@gmx.de
04.07.2009
Herrn
Oliver Schworck
Bezirksstadtrat
Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Tabakindustrie umwirbt Schüler
Sehr geehrter Herr Schworck,
ich möchten Sie auf die Werbung für die Zigarettenmarke Gauloises aufmerksam machen, die in Ihrem Bezirk in direktem Umfeld einer Schule und eines Sportplatzes zu sehen ist.
Dies ist ein Verstoß gegen das Vorläufige Tabakgesetz, das in seinem § 22 Werbeverbot solche Werbung verbietet. In diesem Werbeverbot heißt es:
Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung für Tabakerzeugnisse oder im Einzelfall Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu verwenden, die ihrer Art nach besonders geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.
Das Gesetz, das Tabakwerbung verbietet, die sich an Jugendliche und Heranwachsende wendet, wird nach dem Kommentar des Lebensmittelgesetzes von Walter Zipfel durch die Selbstverpflichtungen der Tabakindustrie interpretiert. Nach der Selbstverpflichtung der Tabakindustrie ist Tabakwerbung in der Umgebung von Schulen und Sportstätten verboten.
Die beigefügten Fotos über Werbung für die Zigarettenmarke Gauloises habe ich am 28. Juni 2009 an zwei Bushaltestellen gemacht: Beide Bushaltestellen (Linie 104) befinden sich an der Dudenstr., Nähe Katzbachstraße. Die eine Haltestelle in Richtung Flughafen Tempelhof befindet sich in der Nähe einer Schule und die gegenüber liegende Haltestelle an einer Sportanlage.
Bitte gehen Sie unverzüglich gegen diese jugendorientierte Werbung vor.
In Erwartung Ihrer Antwort, was Sie gegen diese verbotene Werbung unternehmen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Doris - Kristina Barnekow

