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Johannes Spatz
( (030)747559 22 · 017624419964
Fax (030)74755925
Müllenhoffstr.17 · 10967 Berlin
Dr. Henry Stahl    ( (030) 86560807

                                                                                  16.06.2009

Frau
Elona Müller
Beigeordnete Geschäftsbereich 3
Stadthaus
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

 

Philip Morris umwirbt Jugendliche in Potsdam

 

Sehr geehrte Frau Müller,

wir haben am 14.06.2009 in Potsdam an verschiedenen Orten gesetzwidrige Zigarettenwerbung der Tabakfirma Philip Morris festgestellt.

Auf einem Plakat wird mit jugendlich wirkenden Personen, die trampen, geworben. Im Hintergrund sieht man eine Gruppe sehr junger Personen, die unter einem Baum sitzen. Die Gesichter dieser Personen sind beschattet, so dass sie nicht im Einzelnen zu erkennen sind. Aufgrund der Situation wird jedoch der Eindruck erweckt, dass Jugendliche zusammen gekommen sind. Die Überschrift lautet: „6 Frankfurt, Oder?“ Wir haben dieses Plakat an der Strasse Am Neuen Palais 1, Nähe Bushaltestelle an der DB Akademie GmbH und an der Großbeerenstrasse zwischen der Röhrenstrasse und der Mendelssohn-Bartholdy-Strasse (s. Anhang) gesehen.

Ein anderes Plakat zeigt einen Zeltplatz mit einer sehr jung wirkenden Frau und der Schrift „6 Freiluftgehege“. Wir haben dieses Plakat in Drewitz von Potsdam, Sternstrasse / Kirchsteigfeld und an der Zeppelinstrasse 55 (s. Anhang) gefunden.

Plakatwerbung, die geeignet ist, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen, ist gesetzwidrig. So lautet das Vorläufige Tabakgesetz in „§ 22 Werbeverbot“:

Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung für Tabakerzeugnisse oder im Einzelfall Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu verwenden, die ihrer Art nach besonders geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.

Auf den von uns beanstandeten Plakaten werden zum einen Personen gezeigt, die so jugendlich wirken, dass sich Jugendliche mit ihnen identifizieren können. Zum anderen werden für Jugendliche typische Situationen und Umgebungen gezeigt. Typisch für Jugendliche ist insbesondere ein Gruppenverhalten. Auch die Kleidung der dargestellten Personen ist für Jugendliche typisch.

Das Gesetz, das Tabakwerbung verbietet, die sich an Jugendliche und Heranwachsende wendet, wird nach dem Kommentar des Lebensmittelgesetzes von Walter Zipfel durch die Selbstverpflichtungen der Tabakindustrie interpretiert. Nach der Selbstverpflichtung (Richtlinien 1966) ist jugendbezogene Werbung verboten:

Unzulässig ist die Darstellung

  1. von Personen, die jünger als 30 Jahre (Nachweis Lebensalter) sind oder die von den maßgeblichen Verkehrskreisen, nämlich Jugendlichen und Heranwachsenden (Altersgruppe von 14 bis 21 Jahren), für jünger als 30 Jahre gehalten werden;
  2. von Situationen, die typisch für die Welt der Jugendlichen und Heranwachsenden sind (z. B. Beat-Club, Diskothek, Pop-Festival, Universitätscampus);
  3. Von Kleidungsstücken – sofern sie nicht lediglich nebensächliches Beiwerk der Darstellung sind -, die nach Auffassung der Jugendlichen und Heranwachsenden typisch für sie sind;“

Sie können diese Aussagen über die Selbstverpflichtung des „Verbandes der Cigarettenindustrie“ in gekürzter Form auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. April 1993 finden (. „keine Werbung, die sich an Jugendliche richtet“, keine Werbung mit Elementen, die typisch für die Welt der Jugendlichen sind“, „keine Werbung mit Modellen unter 30 Jahren“).

Wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass die von uns beanstandete Tabakwerbung unverzüglich entfernt wird. Wie Sie sicherlich wissen, ist derartige Werbung für junge Menschen ausgesprochen gefährlich, da sie durch diese Werbung – wie dies auch von Philip Morris beabsichtigt ist – zum Rauchen veranlasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Johannes Spatz

tramper

zeltlager