
Was WISSEN schafft
Wie ein medizinisch sinnvolles Rauchverbot aussehen
könnte
Beim Rauchverbot will plötzlich jeder der erste sein –
zumindest auf dem Papier. Bremen setzte schon im August ein
Nichtraucherschutzgesetz in Kraft: Wer in Schulen, Kindertagesstätten oder
Kliniken raucht, muss bis zu 500 Euro Strafe zahlen. Mecklenburg-Vorpommern will
darüber hinaus alle Gaststätten und Behörden rauchfrei machen.
Auch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) fordert
ein totales Rauchverbot für Gaststätten. Bayerns Verbraucherschutzminister
Werner Schnappauf (CSU) plant dagegen einen Nichtraucherschutz „light“:
Qualmverbot in Gaststätten, aber mit diversen Ausnahmeregelungen, etwa für
Bierzelte. Noch großzügiger ist der Gesetzentwurf in Baden-Württemberg: Hier
soll es sogar an Schulen Raucherecken für Volljährige geben, wo die Großen den
Kleinen eins vorpaffen dürfen.
Wochenlang debattierte die Bundesregierung über den blauen Dunst und stellte
dann überrascht fest, dass sie seit der Föderalismusreform gar nicht mehr
zuständig ist. Jetzt geht es beim Nichtraucherschutz föderalistisch drunter und
drüber – wie zuletzt beim Gammelfleisch, der Vogelgrippe und der
Gesundheitsreform. Die gestrige Forderung des EU-Gesundheitskommissars nach
einem umfassenden, EU-weiten Rauchverbot hat die Stimmung zusätzlich angeheizt.
Schließlich will sich kein Landesfürst von den Brüsseler Gesundheitsaposteln wie
die Sau durchs Dorf treiben lassen.
Dabei wäre ein bundeseinheitliches Konzept für den Nichtraucherschutz dringend
vonnöten, gerade weil die Forderungen aus Brüssel in der Sache überzogen sind.
Zwar ist der gesundheitliche Schaden durch Passivrauchen eindeutig belegt. Auch
die Belästigung der Nichtraucher und das negative Vorbild für Jugendliche sind
starke Argumente für Rauchverbote in der Öffentlichkeit. Doch darf die
staatliche Bevormundung der erwachsenen Raucher nicht weiter gehen, als es der
öffentliche Gesundheitsschutz erfordert. Schließlich werden auch
Alkoholkonsumenten, Autofahrer oder Hundebesitzer nicht diskriminiert, weil sie
andere belästigen und ihnen Schäden zufügen können.
Die nachgewiesenen Gesundheitsschäden durch Passivrauchen traten erst bei sehr
hohen und jahrelang anhaltenden Belastungen auf, etwa durch Zusammenleben mit
einem starken Raucher oder Arbeiten in einer verrauchten Kneipe. Medizinisch ist
deshalb nicht begründbar, warum Rauchen an gut belüfteten Orten verboten sein
sollte, etwa auf zugigen Bahnsteigen oder in offenen Bierzelten. Auch belüftete
Raucherecken für erwachsene Arbeitnehmer schädigen keine Mitmenschen.
Pragmatisch richtig wäre deshalb die Festlegung eines Grenzwertes für
Tabakrauch, der in Gaststätten nicht überschritten werden darf. Wer seinen
Gästen das Rauchen gestatten will, muss den Grenzwert durch entsprechende
Belüftungstechnik einhalten. Für nur von Erwachsenen besuchte Eckkneipen,
Nachtlokale und Raucherseparees könnte ein geringfügig höherer Grenzwert gelten.
Damit würde Tabakrauch genauso behandelt wie alle anderen Schadstoffe, für die
seit Jahrzehnten „Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen“ oder „Technische
Richtkonzentrationen“ gelten. Enthält etwa die Fabrikluft mehr als 3,2
Milligramm krebsauslösendes Benzol pro Kubikmeter, muss der Unternehmer eine
Lüftung einbauen. Backstuben müssen ab 4 Milligramm Mehlstaub, Schreinereien ab
2 Milligramm Holzstaub pro Kubikmeter technisch belüftet werden. Dass
Angestellte in der Gastronomie in dieser Hinsicht schlechter behandelt werden
als alle anderen Arbeitnehmer, ist ohnehin nur schwer nachvollziehbar.
Da der Bund die Arbeitsplatz- Grenzwerte festsetzt, kann er für die Gastronomie
eine einheitliche Regelung schaffen. Die Länder müssten nur noch das Rauchverbot
in den (öffentlichen Bereichen von) Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern,
Gemeinschaftsunterkünften, Behörden und Beförderungsmitteln beschließen.
Glücklicherweise sind sie sich wenigstens hierbei ja ausnahmsweise einig.
Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in
Halle.
Leser-Kommentar:
Herr Kekulé sollte wissen, und weiß es vermutlich auch,
dass MAK-Werte nur für reine Stoffe gelten und Tabakrauch ein Stoffgemisch aus
ca. 4.000 Substanzen ist. Darüber hinaus gibt es für krebserzeugende Stoffe, und
Tabakrauch enthält über 50, überhaupt keine Grenzwerte.
Fazit: Die Tabakindustrie hatte schon profiliertere Fürsprecher!
Dr. J. Reimann, Arbeitswissenschaftler (31.1.2007 15:38 Uhr)
http://www.tagesspiegel.de/meinung/archiv/31.01.2007/3052073.asp