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| 11.07.2005 11:43 Uhr |
Rauchen am Arbeitsplatz Schlappe für Nichtraucher Riecht schlecht? Pech gehabt: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass an ihrem Arbeitsplatz auch dann nicht geraucht wird, wenn sie nicht da sind. |
Arbeitnehmer haben nach einem Urteil des
Landesarbeitsgerichts Berlin keinen Anspruch auf einen zu jeder Zeit
tabakrauchfreien Arbeitsplatz. Ein Anspruch auf einen rauchfreien
Arbeitsplatz gehe nicht so weit, dass dieser auch außerhalb der Dienstzeit
des Arbeitnehmers rauchfrei gehalten werden müsse, heißt es in einer am
Montag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts (6 Sa 2585/04). Eine
Revision ließ die 6. Kammer nicht zu. |
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