11.07.2005   11:43 Uhr

 

Rauchen am Arbeitsplatz

Schlappe für Nichtraucher

Riecht schlecht? Pech gehabt: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass an ihrem Arbeitsplatz auch dann nicht geraucht wird, wenn sie nicht da sind.

 

 
Voller Aschenbecher
Schnell noch eine rauchen bevor der Kollege kommt? Das ist nicht nett, aber erlaubt.
Foto: dpa
 

Arbeitnehmer haben nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin keinen Anspruch auf einen zu jeder Zeit tabakrauchfreien Arbeitsplatz. Ein Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gehe nicht so weit, dass dieser auch außerhalb der Dienstzeit des Arbeitnehmers rauchfrei gehalten werden müsse, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts (6 Sa 2585/04). Eine Revision ließ die 6. Kammer nicht zu.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, dessen Kollegen teilweise rauchten, wenn er nicht an seinem Arbeitsplatz war. Er wollte nicht länger dem Geruch verbrannter Zigaretten ausgesetzt sein, der auch nach Lüftung noch längere Zeit im Raum zu spüren ist. Dieses Bedürfnis sei durch die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht geschützt, urteilte die 6. Kammer. Der Kläger hatte bereits in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht verloren.

(dpa)