Appell an Thüringer Landtagsabgeordnete

am 3. Dezember 2007

In einem offenen Brief wird für ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Rauchernebenräume in der Gastronomie plädiert   

Offener Brief an die Abgeordneten des Thüringer Landtags

Jürgen-Fuchs-Str. 1

99096 Erfurt

 

Abstimmung zum Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

als bundesweit agierende Nichtraucherschutzorganisation mit Sitz in Berlin appellieren wir an Sie, sich für ein Landesnichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen beim Rauchverbot in der Gastronomie einzusetzen!

Bei der Anhörung zum Bundesnichtraucherschutzgesetz, bei der auch das Forum Rauchfrei vertreten war, wurde mit überwältigender Mehrheit für ein absolutes Rauchverbot in geschlossenen Arbeitsstätten und damit für die ersatzlose Streichung des Abs. 2 in § 5 der Arbeitsstättenverordnung plädiert und die Rechtmäßigkeit begründet. Bekanntlich wurde dieses Sachverständigenvotum politisch ignoriert. Auf Landesebene besteht nun durchaus noch die Möglichkeit, dies zumindest zum gesundheitlichen Wohl der Gastronomiebeschäftigten noch zu korrigieren.

So zeigt nicht nur die CSU-Fraktion in Bayern hierfür einen entsprechenden Weg auf, vielmehr räumt auch der Bund den Ländern die Kompetenz hierfür ein. So wird auf die Frage, warum in § 5 Abs. 2 ArbStättV nicht einfach die Ausnahmeregelung gestrichen werden kann, vom BMELV auf seiner Internetseite zum Bundesnichtraucherschutzgesetz folgende Antwort gegeben:

„Weitergehende Regelungen für den Gaststättenbereich konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht getroffen werden. Die Kompetenz für den Arbeitsschutz erfasst ausschließlich Regelungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht aber zum Verhalten Dritter. Gastbezogene Regelungen des Nichtraucherschutzes unterfallen auch soweit sie zugleich dem Schutz der in der Gastronomie Beschäftigten dienen – dem Gaststättenrecht, so dass hierfür alleine die Länder gesetzgebungsbefugt sind.“

Machen Sie bei ihrem Landesgesetz von dieser Möglichkeit Gebrauch, folgen Sie dem bayerischen Vorbild und zeigen Sie im Gegensatz zu Berlin Profil. Zwar hat auch die Berliner Gesundheitssenatorin sich immer für bedienungs- und damit personalfreie Rauchernebenräume in der Gastronomie ausgesprochen, und auch auf der Senatsseite „FAQ zum Thema Nichtraucherschutz“ lässt sich zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz nachlesen:

„Darf im Raucherraum serviert werden? Nein. Laut Gesetz müssen die Gefahren des Passivrauchens für andere – also für Gäste und das Personal – ausgeschlossen werden. Wegen des Gesundheitsschutzes ist eine Bedienung im Raucherraum nicht gestattet.“

Leider lässt sich diese Regelung aus dem Gesetz aber nicht eindeutig ableiten. Nutzen Sie Ihre Chance – machen Sie klare, gesundheitsfördernde Regelungen, verbieten Sie Rauchernebenräume in der Gastronomie!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jörn Reimann – Sprecher Forum Rauchfrei –

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