Zigarettenkonzern in Köln vor Gericht

am 19. November 2002

Erstmalig befindet sich ein Zigarettenkonzern in Deutschland wegen unerlaubter Zigarettenwerbung auf jugendorientierten Plakaten vor Gericht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den

Zigarettenfabrikanten JT International (ehemals Reynolds) wegen rechtswidriger jugendbezogener Werbung verklagt. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine ganze Serie, die mit Modellen, die jünger als 30 Jahre alt wirken, für die Marke Camel wirbt. Ein Termin für die mündliche Verhandlung wurde anberaumt für

Donnerstag, 21.11.02 um 11.15 Uhr, Landgericht Köln, Saal 235, Luxemburger Str. 101

Grundlage für das Verfahren sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) sowie das Selbstbeschränkungsabkommen der Zigarettenindustrie. Das Lebensmittelgesetz schreibt in allgemeiner Form vor, dass Tabakwerbung Jugendliche nicht zum Rauchen veranlassen darf. Das Selbstbeschränkungsabkommen des „Verbandes der Cigarettenindustrie“, das zur Auslegung des Lebensmittelgesetzes herangezogen werden kann, verbietet Plakate, die mit Modellen werben, die von Jugendlichen für jünger als 30 Jahre gehalten werden.

Der „Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.“ führt zu diesem Thema zum ersten Mal Klage. Der Bundesverband hat das Verfahren nach einem Hinweis von „Gesundheit 21“, einer Dienststelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin, eingeleitet. „Gesundheit 21“ hatte bei einer Befragung von Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahre die Selbstverpflichtung der Zigarettenindustrie überprüft. Das Ergebnis der Befragung von Jugendlichen zeigte, dass die große Mehrheit der Jugendlichen die Modelle für jünger als 30 Jahre hielt. Es wurden Gruppen von 50 bis 100 Jugendlichen zu fünf Camel-Plakaten befragt. Die Modelle wurden von bis zu 80 Prozent der Jugendlichen für jünger als 30 Jahre gehalten. Bis zu 50 Prozent der Jugendlichen hielten die Modelle sogar für jünger als 25 Jahre.

Das „Forum Rauchfrei in Berlin“ schlägt Alarm. Der Sprecher des Forums, Dr. Andreas Mappes, kritisiert scharf jugendorientierte Zigarettenwerbung und erhofft vom Landgericht Köln ein Grundsatzurteil. Er fordert ein umfassendes Tabakwerbeverbot, denn Kinder und Jugendliche fühlen sich nicht nur von Werbung mit jugendgerechten Inhalten, sondern auch durch an Erwachsene gerichtete Werbung angesprochen, da sie in der Phase der Identitätsbildung für Signale und Symbole des Erwachsenenseins äußerst empfänglich sind.

Weitere Informationen bei Johannes Spatz, Tel.: 030/6321-4703 oder 01707354867

Presseerklärung

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